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BAFA vs. KfW Förderung 2026 – Welche passt zu Ihrer Sanierung?

2026-05-10 7 min Lesezeit von Olaf Barenthin, DENA-Energieeffizienz-Experte
BAFA vs. KfW Förderung 2026 – Vergleich der beiden Hauptförderwege für Sanierung (Symbolbild)
Symbolbild · KI-generiert

Direkter Vergleich

Nicht die Behörde, sondern das Vorhaben entscheidet

BAFA und KfW decken unterschiedliche Sanierungswege ab. Gebäudehülle, Heizungstausch und Komplettsanierung sollten deshalb getrennt betrachtet werden.

  • Maßnahme zuerst fachlich einordnen
  • Programm und Antragsschritte danach wählen
  • Kombinationen im Einzelfall prüfen
Orientierung zu Förderwegen für Gesamtplanung, Gebäudehülle und Heizungstausch
Grafik: Energieberatung Barenthin · schematische Darstellung

Was wird über BAFA gefördert, was über KfW?

Seit Februar 2024 ist die Aufteilung klar: BAFA = Beratung, Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung, KfW = Heizungstausch und Effizienzhaus-Sanierung. Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie werden ausschließlich über die KfW gefördert.

MaßnahmeBAFAKfW
Energieberatung (EBW)50% (max. 650 € EFH)
iSFP Sanierungsfahrplan50% (max. 650 €)
Dämmung (Fassade, Dach, Keller)bis 15% (mit iSFP bis 20%)
Fenstertauschbis 15% (mit iSFP bis 20%)
Heizungsoptimierung (Hydraul. Abgleich)bis 15% (mit iSFP bis 20%)
Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellets, …)– (seit 2024)bis bis 70% (Programm 458)
Komplettsanierung Effizienzhausbis 120.000 €; mit EE-/NH-Klasse bis 150.000 € (Programm 261)

Förderbeträge gelten pro Wohneinheit. Maximale förderfähige Kosten BEG EM: 30.000 € ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP. KfW 458 Heizung: 30.000 € förderfähige Kosten EFH.

BAFA – Zuschüsse für Beratung und Einzelmaßnahmen

Das BAFA fördert Maßnahmen, die einzeln umgesetzt werden – also keine Heizung-Komplettlösung. Die Förderquote beginnt bei bis 15%, mit einem iSFP sind bis 20% möglich. Außerdem verdoppelt sich die maximale förderfähige Investition von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit – ein wichtiger Hebel bei größeren Sanierungen.

Für die Energieberatung (EBW) übernimmt die BAFA 50% der Beratungskosten, gedeckelt auf 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (MFH). Den Zuschuss für eine geplante Einzelmaßnahme können Sie vorab mit dem BAFA-Förderrechner abschätzen. Mehr zur BAFA-Antragstellung.

KfW – Heizungstausch und Effizienzhaus-Sanierung

Die KfW kümmert sich seit Februar 2024 um den Heizungstausch (Programm 458): Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie und weitere klimafreundliche Systeme. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:

  • Basisbonus 30% – für alle förderfähigen Heizsysteme
  • Klimageschwindigkeitsbonus 20% – Tausch einer funktionstüchtigen Bestandsheizung; bei Öl, Kohle und Nachtspeicher altersunabhängig, bei zentraler Gas-/Biomasse-Heizung ab 20 Jahren Inbetriebnahme (nur selbstgenutzte Wohneinheit)
  • Einkommensbonus 30% – zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 € (nur selbstgenutzte Wohneinheit)
  • Effizienzbonus 5% – für WP mit Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürlichem Kältemittel

Alle Boni werden auf 70% Gesamtförderung gedeckelt. Wie hoch Ihr KfW-Zuschuss für den Heizungstausch ausfallen kann, ermitteln Sie mit dem KfW-Förderrechner. Wer eine Komplettsanierung plant, nutzt das KfW-Programm 261 (Kredit bis bis 120.000 € je Wohneinheit, mit EE-/NH-Klasse bis bis 150.000 €). Mehr zur KfW-Förderung.

iSFP-Bonus gilt nur für BAFA

Der 5% iSFP-Bonus gilt ausschließlich für BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) – nicht für den KfW 458 Heizungstausch. Wer also ohnehin saniert, nutzt den iSFP für die BAFA-Boni; der Heizungstausch wird separat über KfW gefördert.

Beispielrechnung: Komplettsanierung mit Heizungstausch

Hauseigentümer in Celle plant Wärmepumpe (Tausch Ölheizung) + Fassadendämmung + Fenstertausch:

  • Wärmepumpe (KfW 458): Investition 25.000 €. Bei Tausch der funktionstüchtigen Ölheizung sowie einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 € sind Basis (30 %) + Klima (20 %) + Einkommen (30 %), ggf. zzgl. Effizienzbonus (5 %) möglich – in jedem Fall auf 70 % gedeckelt = bis zu 17.500 € Zuschuss (Klima-/Einkommensbonus nur selbstgenutzte Wohneinheit).
  • Fassadendämmung (BAFA mit iSFP): 30.000 € × 20 % = 6.000 € Zuschuss.
  • Fenstertausch (BAFA mit iSFP): 15.000 € × 20 % = 3.000 € Zuschuss.
  • iSFP-Erstellung: 1.600 € – BAFA erstattet 650 € → Eigenanteil 950 €.

Gesamtförderung: rund 27.150 € (inkl. iSFP-Zuschuss) – durch sinnvolle Kombination beider Förderwege. Beide Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Empfehlung in 4 Szenarien

Sie wollen eine Energieberatung: BAFA EBW (50 %, max. 650 €).
Sie tauschen die Heizung: KfW 458 (bis bis 70%).
Sie dämmen oder tauschen Fenster: BAFA Einzelmaßnahmen (15 % – mit iSFP 20 %).
Sie sanieren komplett zum Effizienzhaus: KfW 261 (Kredit bis bis 120.000 €).

Häufige Fragen BAFA vs. KfW

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?

Die BAFA fördert Energieberatung, iSFP und BEG-Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung mit direkten Zuschüssen. Die KfW fördert seit Februar 2024 den Heizungstausch (Programm 458) sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (Programm 261) – sowohl als Zuschuss als auch als zinsgünstigen Kredit.

Werden Wärmepumpen über BAFA oder KfW gefördert?

Wärmepumpen werden seit Februar 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458) gefördert – nicht mehr über die BAFA. Der Zuschuss beträgt bis zu bis 70% (Basis 30% + Klimabonus 20% + Einkommensbonus 30%; Klima- und Einkommensbonus nur für die selbstgenutzte Wohneinheit, Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €, Gesamtförderung auf 70% gedeckelt).

Kann ich BAFA und KfW kombinieren?

Ja, in vielen Fällen. Wer den Heizungstausch über KfW 458 fördern lässt und gleichzeitig die Fassade dämmt, kombiniert KfW-Zuschuss (Heizung) mit BAFA-Förderung (Dämmung). Nicht möglich ist eine doppelte Förderung derselben Aufwendungen bzw. derselben Maßnahme. Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) bleibt bei BAFA – auch im selben Sanierungspaket.

Wann kommt ein KfW-Kredit statt Zuschuss in Betracht?

Bei größeren Investitionen wie einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261 bietet Kredit bis bis 120.000 € pro Wohneinheit, mit EE-/NH-Klasse bis bis 150.000 €. Tilgungszuschüsse hängen vom erreichten Effizienzhaus-Standard und Zusatzbedingungen ab; das Maximum ist kein Standardfall.

Wer stellt die Anträge?
Ich übernehme BAFA-Anträge mit Vollmacht für Sie. Bei KfW 458 stellen Sie den Zuschussantrag selbst im Portal "Meine KfW" – ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleite Sie.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche Kombination aus BAFA und KfW für Ihre Sanierung sinnvoll ist – mit konkreter Rechnung für Ihr Haus.

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