Stand: 22. Juli 2026. Die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen läuft weiter. Seit dem 21. Juli 2026 gelten im Programm 458 jedoch neue Konditionen. Entscheidend sind immer die Voraussetzungen Ihres Vorhabens und die KfW-Prüfung im Einzelfall.
Was gilt seit 21. Juli 2026?
| Förderbestandteil | Aktueller Stand |
|---|---|
| Grundförderung | 30% der förderfähigen Kosten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16% bei geeigneter Bestandsheizung und selbstgenutzter Haupt- oder alleiniger Wohneinheit; ab 1. Februar 2027 sinkt der Satz halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit |
| Familienzuschlag | Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je 2.–6. Wohneinheit und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit |
Wie hoch kann der Zuschuss ausfallen?
Die Grundförderung beträgt 30%. Bei Selbstnutzung kann der Klimageschwindigkeitsbonus hinzukommen; außerdem ist ein Einkommensbonus möglich. Im Regelfall ist die Gesamtförderung auf 70% begrenzt. Bis 80% kommen nur in der höchsten Einkommensbonus-Stufe infrage – ohne kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen, mit Kind bis 40.000 €.
Für ein Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Das entspricht im Regelfall maximal 19.600 €; im Höchstfall sind 22.400 € möglich. Der KfW-458-Förderrechner liefert eine erste Orientierung.
Was ist weggefallen?
Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag werden seit der Umstellung nicht mehr gewährt. Der iSFP-Bonus gilt weiterhin ausschließlich für BAFA-Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung – nicht für den Heizungstausch über KfW 458. Seit dem 21. Juli 2026 wird er zudem nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt, und zwar ausschließlich auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle.
So läuft der Antrag jetzt ab
- Technische Planung und Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen vorbereiten.
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen.
- Den Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn selbst im Kundenportal „Meine KfW“ stellen.
- Nach Zusage umsetzen und die Nachweise fristgerecht einreichen.
Förderung vor dem Heizungstausch prüfen
Ob sich eine Wärmepumpe oder ein anderer Heizungstausch für Ihr Gebäude eignet, hängt nicht allein von der Förderquote ab. Wärmeverteilung und das geplante System sollten vor dem Antrag zusammenpassen – die technische Grundlage dafür liefert die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Für eine erste Einordnung nutzen Sie den Wärmepumpen-Check oder sprechen Sie Ihr Projekt direkt mit mir durch.
Wie ich Sie bei Unterlagen, BzA und den Antragsschritten begleite, steht auf der Seite KfW-Förderung beantragen.
Quellen: KfW Programm 458 und KfW-Mitteilung zur Umstellung.
