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KfW-Heizungsförderung: Neue Konditionen ab 21. Juli 2026

2026-07-10 4 min Lesezeit von Olaf Barenthin, DENA-Energieeffizienz-Experte
Heizungstausch mit KfW-458-Förderung (Symbolbild)
Symbolbild · KI-generiert

Stand: 10. Juli 2026. Die KfW hat die neuen Konditionen für die Heizungsförderung 458 offiziell veröffentlicht. Sie gelten ab 21. Juli 2026. Für jeden Antrag sind die dann geltenden KfW-Bedingungen und der individuelle Förderbescheid maßgeblich.

Übergangsphase bis 20. Juli

Bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr können Anträge noch zu den bisherigen Konditionen gestellt werden, aber nur mit einer bereits gültigen Bestätigung zum Antrag (BzA). Neue BzA werden in der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli nicht erstellt. Bereits vorliegende, ungenutzte BzA können ab 21. Juli für einen Antrag nach den neuen Bedingungen verwendet werden.

Was sich ab 21. Juli 2026 ändert

FörderbestandteilNeue Regel
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %; ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte niedriger
Einkommensbonus40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
FamilienzuschlagEinmalig 10.000 € Abzug bei mindestens einem minderjährigen Kind
Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit28.000 €; ab 1. Februar 2027 halbjährlich 750 € weniger
Förderfähige Kosten, 2.–6. / ab 7. WEje 15.000 € / je 8.000 €
Höchstsatz (Deckel)70 % im Regelfall; bis 80 % nur bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag; sonst bis 30.000 €)

Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Klima- und Einkommensbonus setzen weiterhin eine selbstgenutzte Wohneinheit voraus.

Was jetzt sinnvoll ist

Prüfen Sie zunächst, ob bereits eine gültige BzA vorliegt. Für neue Vorhaben sollten technische Planung, Liefervertrag und Antrag auf die Bedingungen ab 21. Juli abgestimmt werden. Den Zuschussantrag stellen Eigentümer selbst in „Meine KfW“; ich erstelle die erforderlichen technischen Unterlagen und begleite die Antragsschritte.

Die vollständigen Details veröffentlicht die KfW unter Anpassungen 2026 und auf der Produktseite 458. Für eine erste Orientierung steht der KfW-458-Förderrechner bereit.

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