Kurz erklärt
Zustand dokumentieren oder Sanierung planen?
Der Energieausweis beantwortet eine andere Frage als der iSFP. Das eine Dokument beschreibt, das andere entwickelt mögliche nächste Schritte.
- Energieausweis für gesetzliche Anlässe
- iSFP für eine langfristige Sanierungsstrategie
- Beides kann sich sinnvoll ergänzen
Was ist der Unterschied?
Beide Dokumente werden oft verwechselt – sie haben aber komplett unterschiedliche Funktionen. Kurz gesagt: Der Energieausweis ist eine Bestandsaufnahme, der iSFP ein Fahrplan für die Zukunft.
| Kriterium | Energieausweis | iSFP |
|---|---|---|
| Zweck | Status-Dokumentation des Gebäudes | Maßnahmenplan für die Sanierung |
| Pflicht? | Ja je nach Anlass; typischerweise bei Verkauf, Vermietung, Neubau und Änderungen an Außenbauteilen im Sinne von GEG §48 | Nein – freiwillig |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 15 Jahre |
| Kosten (EFH) | ab 120 € (Verbrauch) / ab 450 € (Bedarf) | 1.600 € (Eigenanteil 950 €) |
| Förderung | Keine direkte Förderung | 50% BAFA-Erstattung (max. 650 €) |
| Bonus auf weitere Maßnahmen? | Nein | 5% iSFP-Bonus auf BAFA-Einzelmaßnahmen |
| Wer darf ausstellen? | Energieberater, Architekten, qualifizierte Handwerker | Nur Energieeffizienz-Experten der Expertenliste des Bundes |
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Der Energieausweis wird in mehreren gesetzlich geregelten Fällen benötigt. Typische Anlässe sind:
- Verkauf: Bei Inseraten muss bereits die Energieeffizienzklasse genannt werden.
- Vermietung: Spätestens bei der Besichtigung dem Mieter unaufgefordert vorzulegen.
- Änderungen am Gebäude im Sinne von GEG §48: Wenn Außenbauteile geändert werden und mehr als 10 % der Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen (z. B. Außenwand, Dach, Fenster), kann eine Ausstellungspflicht entstehen.
Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis (basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre) und den Bedarfsausweis (rechnerische Bewertung der Gebäudesubstanz). In bestimmten Fällen ist nur ein Bedarfsausweis zulässig – zum Beispiel bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen. Mehr dazu auf der Energieausweis-Seite.
Wann lohnt sich ein iSFP?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument für die Zukunft. Er lohnt sich, wenn Sie:
- Mittel- bis langfristig sanieren möchten und einen Plan brauchen
- BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen umsetzen wollen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung)
- von der höheren Förderobergrenze profitieren möchten (mit iSFP: 60.000 € statt 30.000 € pro Wohneinheit)
- den 5% iSFP-Bonus auf alle BAFA-Einzelmaßnahmen sichern wollen
Der iSFP kann sich rechnen, wenn Sie BAFA-Einzelmaßnahmen umsetzen: Bei einer Dämm-Maßnahme im Wert von 30.000 € entspricht der iSFP-Bonus 1.500 € – mehr als der Eigenanteil von 950 €. Die Bewilligung erfolgt durch die BAFA im Einzelfall. Wo Ihr Gebäude energetisch heute steht, schätzt der Energieeffizienzklassen-Rechner als erste Orientierung. Mehr Details zur iSFP-Erstellung.
Empfehlung in 3 Szenarien
Sie sanieren mit BAFA-Förderung (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung): iSFP – wegen 5% Bonus und doppelter Förderobergrenze.
Sie tauschen nur die Heizung (KfW 458): Weder noch zwingend. Der iSFP-Bonus gilt nicht für KfW 458 – nur für BAFA-Einzelmaßnahmen.
Ergänzen sich beide Dokumente?
Ja, in vielen Fällen sogar sehr gut. Wer einen Bedarfsausweis erstellen lässt, hat bereits eine detaillierte Datenbasis – die kann teilweise in einen iSFP einfließen. Umgekehrt liefert der iSFP-Beratungsprozess die Grundlage, um einen aussagekräftigen Bedarfsausweis zu erstellen. Wenn Sie ohnehin sanieren wollen und das Haus später verkaufen oder vermieten, lohnt sich häufig die kombinierte Beauftragung.
Häufige Fragen iSFP vs. Energieausweis
Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Energieausweis?
Kann der iSFP den Energieausweis ersetzen?
Nein. Der iSFP ist ein Beratungsinstrument für die Sanierungsplanung, nicht das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtdokument. Bei Verkauf oder Vermietung benötigen Sie immer einen gültigen Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis).
Was ist günstiger: iSFP oder Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis ist mit ab 120 € am günstigsten, ein Bedarfsausweis kostet ab 450 €. Der iSFP kostet 1.600 €, davon erstattet die BAFA 50% – Eigenanteil 950 €. Der iSFP kann sich allerdings über den 5% iSFP-Bonus auf nachfolgende BAFA-Einzelmaßnahmen rechnen.
Wann brauche ich beides?
Wer sein Haus verkaufen oder vermieten möchte und zugleich BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen plant, kann von beidem profitieren: Der Energieausweis deckt den jeweiligen Pflicht- oder Vorlagefall ab, der iSFP plant die Sanierung und ermöglicht den 5 % iSFP-Bonus auf BAFA-Einzelmaßnahmen.
Wer darf einen iSFP ausstellen?
Welches Dokument ist für Sie sinnvoll?
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob Sie einen Energieausweis, einen iSFP oder beides benötigen – und welche Förderwege offen sind.
Erstgespräch anfragen