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Ratgeber

iSFP vs. Energieausweis 2026 – Wann brauche ich was?

2026-05-10 6 min Lesezeit von Olaf Barenthin, DENA-Energieeffizienz-Experte
iSFP vs. Energieausweis – Vergleich von Sanierungsfahrplan und Energieausweis 2026 (Symbolbild)
Symbolbild · KI-generiert

Kurz erklärt

Zustand dokumentieren oder Sanierung planen?

Der Energieausweis beantwortet eine andere Frage als der iSFP. Das eine Dokument beschreibt, das andere entwickelt mögliche nächste Schritte.

  • Energieausweis für gesetzliche Anlässe
  • iSFP für eine langfristige Sanierungsstrategie
  • Beides kann sich sinnvoll ergänzen
Gegenüberstellung von Energieausweis und individuellem Sanierungsfahrplan
Grafik: Energieberatung Barenthin · schematische Darstellung

Was ist der Unterschied?

Beide Dokumente werden oft verwechselt – sie haben aber komplett unterschiedliche Funktionen. Kurz gesagt: Der Energieausweis ist eine Bestandsaufnahme, der iSFP ein Fahrplan für die Zukunft.

KriteriumEnergieausweisiSFP
ZweckStatus-Dokumentation des GebäudesMaßnahmenplan für die Sanierung
Pflicht?Ja je nach Anlass; typischerweise bei Verkauf, Vermietung, Neubau und Änderungen an Außenbauteilen im Sinne von GEG §48Nein – freiwillig
Gültigkeit10 Jahre15 Jahre
Kosten (EFH)ab 120 € (Verbrauch) / ab 450 € (Bedarf)1.600 € (Eigenanteil 950 €)
FörderungKeine direkte Förderung50% BAFA-Erstattung (max. 650 €)
Bonus auf weitere Maßnahmen?Nein5% iSFP-Bonus auf BAFA-Einzelmaßnahmen
Wer darf ausstellen?Energieberater, Architekten, qualifizierte HandwerkerNur Energieeffizienz-Experten der Expertenliste des Bundes

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Der Energieausweis wird in mehreren gesetzlich geregelten Fällen benötigt. Typische Anlässe sind:

  • Verkauf: Bei Inseraten muss bereits die Energieeffizienzklasse genannt werden.
  • Vermietung: Spätestens bei der Besichtigung dem Mieter unaufgefordert vorzulegen.
  • Änderungen am Gebäude im Sinne von GEG §48: Wenn Außenbauteile geändert werden und mehr als 10 % der Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen (z. B. Außenwand, Dach, Fenster), kann eine Ausstellungspflicht entstehen.

Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis (basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre) und den Bedarfsausweis (rechnerische Bewertung der Gebäudesubstanz). In bestimmten Fällen ist nur ein Bedarfsausweis zulässig – zum Beispiel bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen. Mehr dazu auf der Energieausweis-Seite.

Wann lohnt sich ein iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument für die Zukunft. Er lohnt sich, wenn Sie:

  • Mittel- bis langfristig sanieren möchten und einen Plan brauchen
  • BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen umsetzen wollen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung)
  • von der höheren Förderobergrenze profitieren möchten (mit iSFP: 60.000 € statt 30.000 € pro Wohneinheit)
  • den 5% iSFP-Bonus auf alle BAFA-Einzelmaßnahmen sichern wollen

Der iSFP kann sich rechnen, wenn Sie BAFA-Einzelmaßnahmen umsetzen: Bei einer Dämm-Maßnahme im Wert von 30.000 € entspricht der iSFP-Bonus 1.500 € – mehr als der Eigenanteil von 950 €. Die Bewilligung erfolgt durch die BAFA im Einzelfall. Wo Ihr Gebäude energetisch heute steht, schätzt der Energieeffizienzklassen-Rechner als erste Orientierung. Mehr Details zur iSFP-Erstellung.

Empfehlung in 3 Szenarien

Sie verkaufen oder vermieten: Energieausweis – Pflicht.
Sie sanieren mit BAFA-Förderung (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung): iSFP – wegen 5% Bonus und doppelter Förderobergrenze.
Sie tauschen nur die Heizung (KfW 458): Weder noch zwingend. Der iSFP-Bonus gilt nicht für KfW 458 – nur für BAFA-Einzelmaßnahmen.

Ergänzen sich beide Dokumente?

Ja, in vielen Fällen sogar sehr gut. Wer einen Bedarfsausweis erstellen lässt, hat bereits eine detaillierte Datenbasis – die kann teilweise in einen iSFP einfließen. Umgekehrt liefert der iSFP-Beratungsprozess die Grundlage, um einen aussagekräftigen Bedarfsausweis zu erstellen. Wenn Sie ohnehin sanieren wollen und das Haus später verkaufen oder vermieten, lohnt sich häufig die kombinierte Beauftragung.

Häufige Fragen iSFP vs. Energieausweis

Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Energieausweis?
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes und ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Änderungen am Gebäude im Sinne von GEG §48. Der iSFP ist dagegen freiwillig: er beschreibt einen Maßnahmenplan zur Sanierung und sichert 5% iSFP-Bonus auf BAFA-Einzelmaßnahmen. Beide haben unterschiedliche Zwecke und können sinnvoll kombiniert werden.
Kann der iSFP den Energieausweis ersetzen?

Nein. Der iSFP ist ein Beratungsinstrument für die Sanierungsplanung, nicht das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtdokument. Bei Verkauf oder Vermietung benötigen Sie immer einen gültigen Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis).

Was ist günstiger: iSFP oder Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis ist mit ab 120 € am günstigsten, ein Bedarfsausweis kostet ab 450 €. Der iSFP kostet 1.600 €, davon erstattet die BAFA 50% – Eigenanteil 950 €. Der iSFP kann sich allerdings über den 5% iSFP-Bonus auf nachfolgende BAFA-Einzelmaßnahmen rechnen.

Wann brauche ich beides?

Wer sein Haus verkaufen oder vermieten möchte und zugleich BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen plant, kann von beidem profitieren: Der Energieausweis deckt den jeweiligen Pflicht- oder Vorlagefall ab, der iSFP plant die Sanierung und ermöglicht den 5 % iSFP-Bonus auf BAFA-Einzelmaßnahmen.

Wer darf einen iSFP ausstellen?
Nur Energieeffizienz-Experten der Expertenliste des Bundes dürfen einen förderfähigen iSFP erstellen. Ich bin in dieser Liste eingetragen und stelle iSFPs für Hauseigentümer in Celle, Hannover und der Region aus.

Welches Dokument ist für Sie sinnvoll?

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob Sie einen Energieausweis, einen iSFP oder beides benötigen – und welche Förderwege offen sind.

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