Bis Mitte 2026 müssen alle deutschen Großstädte einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Hannover hat diesen Schritt bereits getan – der Stadtrat hat den Wärmeplan im März 2025 beschlossen. Für Hauseigentümer in Celle, Hannover und Umgebung stellt sich jetzt die Frage: Was bedeutet das konkret für meine Heizung? Muss ich handeln?
In diesem Ratgeber erkläre ich, was die kommunale Wärmeplanung ist, welche Fristen gelten und welche Schritte Sie als Eigentümer jetzt einleiten sollten – sachlich, ohne Panikmache und mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wie in einem Gemeindegebiet künftig geheizt werden soll. Jede Kommune erarbeitet dafür einen Wärmeplan, der das Stadtgebiet in verschiedene Versorgungszonen einteilt:
- Fernwärme-Vorranggebiete: Hier wird ein Wärmenetz ausgebaut oder verdichtet – Eigentümer können sich perspektivisch anschließen.
- Dezentrale Versorgungsgebiete: Kein Wärmenetz geplant – hier sind individuelle Lösungen wie Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie vorgesehen.
- Prüfgebiete: Noch nicht abschließend zugeordnete Bereiche, die in späteren Planungsphasen konkretisiert werden.
Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Ziel ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045.
Die Fristen – wann ist Ihre Kommune dran?
Das WPG unterscheidet nach Einwohnerzahl:
- Großstädte über 100.000 Einwohner: Wärmeplan grundsätzlich bis 30. Juni 2026 – betrifft Hannover.
- Alle anderen Kommunen: Wärmeplan grundsätzlich bis 30. Juni 2028 – betrifft viele Städte im Einzugsgebiet.
Wichtig: Diese Wärmeplanungsfristen sind nicht dasselbe wie der Beginn der 65 %-Heizungspflicht. Wärmepläne geben Orientierung; rechtliche Pflichten entstehen nach den aktuell geltenden GEG-/WPG-Regeln, Übergangsregeln, konkreten Gebietsausweisungen und der jeweiligen Einbausituation. Für Großstädte über 100.000 Einwohner war nach aktuellem GEG der Backstop-Stichtag beim 01.07.2026 vorgesehen. Eine Verschiebung auf den 01.11.2026 befindet sich im Gesetzgebungsverfahren (parlamentarische Beratung läuft, Verkündung im Bundesgesetzblatt noch nicht erfolgt) – bis zur offiziellen Verkündung gilt formal der bisherige Stichtag. Für kleinere Kommunen bleibt es beim 30.06.2028. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzeslage.
In Niedersachsen gibt es zusätzliche landesrechtliche Vorgaben. Für Ober- und Mittelzentren werden verkürzte Fristen bis Ende 2026 genannt. Ob und in welcher Form Celle darunter fällt, sollte anhand der aktuellen Informationen von Stadt, Land oder der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) geprüft werden.
Hannover hat bereits einen Wärmeplan – was steht drin?
Die Landeshauptstadt Hannover hat ihren Wärmeplan früh beschlossen: Der Stadtrat hat ihn am 27. März 2025 beschlossen. Bereits seit Januar 2024 sind digitale Karten der Wärmeplanung auf hannover.de öffentlich einsehbar.
Der Hannover-Plan unterteilt das Stadtgebiet in:
- Fernwärme-Gebiete: Vor allem in der Innenstadt und angrenzenden Quartieren, wo enercity das bestehende Netz ausbaut.
- Dezentrale Gebiete: Überwiegend in den äußeren Stadtteilen und im Umland – hier ist die Wärmepumpe die naheliegende Lösung.
Wenn Sie eine Immobilie in Hannover oder Umgebung besitzen, können Sie auf der Karte nachsehen, welcher Versorgungstyp für Ihr Gebiet vorgesehen ist. Das ist ein wichtiger erster Schritt für Ihre Heizungsplanung.
Was bedeutet der Wärmeplan für Ihre Heizung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument – kein sofortiges Verbot. Konkret bedeutet das:
- Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen in vielen Fällen weiter betrieben und repariert werden. Ausnahmen, etwa für bestimmte alte Standardheizkessel, müssen im Einzelfall geprüft werden.
- Beim nächsten Heizungstausch sind Wärmeplan, Übergangsregeln und die konkrete Gebietsausweisung zu prüfen. Je nach geltender Rechtslage muss die neue Heizung die Anforderungen des GEG erfüllen; eine Wärmepumpe kann dafür eine passende Option sein.
- Fernwärme-Vorranggebiet: Hier lohnt es sich, einen möglichen Fernwärmeanschluss zu prüfen, bevor Sie in eine eigene Heizungsanlage investieren.
- Dezentrales Gebiet: Eine Heizlastberechnung zeigt, ob und welche Wärmepumpe für Ihr Gebäude in Frage kommt. Eine erste Orientierung gibt der kostenlose Wärmepumpen-Check in wenigen Minuten.
- Bei irreparablem Heizungsausfall gilt eine Übergangsregelung: Sie dürfen vorübergehend eine gleichartige Heizung einbauen lassen. Für die dauerhafte Lösung gelten die GEG-Anforderungen.
GMG 2026 – was politisch diskutiert wird
Unter dem Arbeitstitel Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG/GModG) wird eine Nachfolge- bzw. Änderungsregelung zum GEG politisch diskutiert. Stand 26.06.2026: Die 1. Lesung im Bundestag fand am 11.06.2026 statt, die erste Bundesrats-Befassung am 12.06.2026 und eine öffentliche Bundestagsanhörung am 22.06.2026. Das GModG befindet sich damit weiter im parlamentarischen Verfahren. Ein verkündetes neues Gesetz gibt es nach dem hier geprüften Stand noch nicht, ein verbindliches Inkrafttretensdatum steht nicht fest. Bis zur Verkündung gilt das GEG 2024 weiter.
In der öffentlichen Debatte werden unter anderem folgende Punkte genannt (politische Diskussion, nicht geltendes Recht):
- Eine mögliche Lockerung oder Umgestaltung der 65%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch.
- Ein gestaffelter Bio-Brennstoff-Anteil für neu eingebaute fossile Heizungen – konkrete Prozentsätze und Startzeitpunkte sind offen.
- Eine stärkere Entkopplung der Heizungswahl von der kommunalen Wärmeplanung – wie das rechtlich ausgestaltet würde, ist unklar.
- Die KfW-458-Förderung gilt nach aktuellem Stand weiter; Anpassungen im Rahmen eines GMG sind denkbar, aber nicht beschlossen.
Wichtig: Bis zur Verkündung eines neuen Gesetzes gilt das GEG 2024 weiter. Alle obigen Punkte fassen den Stand der öffentlichen Debatte zusammen (Stand: 26.06.2026) und ersetzen keine Rechtsauskunft. Aktuelle Einordnungen finden Sie auf meiner Seite zum GEG & Heizungsgesetz.
So bereiten Sie sich als Hauseigentümer vor – 5 konkrete Schritte
Unabhängig davon, ob das GMG kommt oder nicht: Eine gute Vorbereitung schafft Planungssicherheit und spart langfristig Geld.
- Wärmeplan Ihrer Kommune prüfen: Für Hannover sind die Karten bereits online einsehbar. Für Celle und andere Kommunen: Fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach dem aktuellen Stand.
- Energieausweis aktualisieren: Ein aktueller Energieausweis zeigt den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und ist Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung.
- Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen: Ein iSFP gibt Ihnen eine konkrete Sanierungsstrategie für die nächsten 15 Jahre – welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge wirtschaftlich sinnvoll sind. Die BAFA fördert die Beratung mit 50% (max. 650 €).
- Heizlastberechnung durchführen lassen: Wenn eine Wärmepumpe in Frage kommt, ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 die Grundlage für die richtige Dimensionierung und eine saubere technische Planung.
- Förderung prüfen – bevor der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt: Über KfW 458 sind je nach Voraussetzungen bis 70% Zuschuss für den Heizungstausch möglich. Der Klimabonus beträgt 20% bei Antragstellung bis 31.12.2028, danach sinkt er schrittweise – maßgeblich sind die jeweils aktuellen KfW-Bedingungen – und gilt nur für die selbstgenutzte Wohneinheit.
Förderung nutzen – bevor die Fristen ablaufen
Die staatliche Förderung für den Heizungstausch ist aktuell weiterhin attraktiv, aber an Voraussetzungen und Fristen gebunden:
- KfW 458 Grundförderung: 30% für den Austausch einer fossil betriebenen Heizung
- Klimageschwindigkeitsbonus (Klimabonus): 20% beim Tausch geeigneter Bestandsheizungen; bei Öl, Kohle und Nachtspeicher altersunabhängig, bei zentraler Gasheizung in der Regel ab 20 Jahren Anlagenalter; nur selbstgenutzte Wohneinheit, bis 31.12.2028
- Einkommensbonus: 30% bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro (nur selbstgenutzte Wohneinheit)
Die Fördersätze werden auf maximal 70 % gedeckelt. Den KfW-Zuschussantrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW". Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleite Sie durch den gesamten Antragsprozess.
Hinweis: Der iSFP-Bonus (5%) gilt nur für BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster – nicht für den Heizungstausch über KfW 458. Einen vollständigen Überblick finden Sie in meinem Ratgeber zur Sanierungsförderung 2026.
Wichtig: Förderbedingungen und Budgets können sich ändern. Wer einen Heizungstausch plant, sollte die aktuellen Programmbedingungen rechtzeitig prüfen und den Antrag sauber vorbereiten.
Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
- Was ist eine kommunale Wärmeplanung?
- Die Kommune legt in einem Wärmeplan fest, wie in Ihrem Stadtteil künftig geheizt werden soll – etwa über Fernwärme, Wärmepumpen oder andere geeignete Versorgungsoptionen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 gilt.
- Muss ich meine Gasheizung sofort austauschen, wenn der Wärmeplan vorliegt?
- In vielen Fällen dürfen bestehende Gas- und Ölheizungen weiter betrieben und repariert werden. Ausnahmen, etwa für bestimmte alte Standardheizkessel, müssen im Einzelfall geprüft werden. Ein Wärmeplan allein löst nicht automatisch in jedem Einzelfall sofort eine Austauschpflicht aus; maßgeblich sind GEG-/WPG-Regeln, Übergangsregeln und konkrete Gebietsausweisungen.
- Hat Hannover schon einen kommunalen Wärmeplan?
- Ja. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat den kommunalen Wärmeplan am 27. März 2025 beschlossen. Digitale Karten mit den geplanten Versorgungsgebieten sind seit Januar 2024 öffentlich auf hannover.de einsehbar.
- Wann muss Celle einen Wärmeplan vorlegen?
- Bundesrechtlich gilt für Kommunen unter 100.000 Einwohnern grundsätzlich der 30. Juni 2028. In Niedersachsen werden für Ober- und Mittelzentren verkürzte Fristen bis Ende 2026 genannt; für Celle sollte der aktuelle Stand bei Stadt oder Land nochmals geprüft werden.
- Was ändert das geplante GMG an der Wärmeplanung?
- Das GModG befindet sich im parlamentarischen Verfahren (1. Lesung Bundestag 11.06.2026, erste Bundesrats-Befassung 12.06.2026, öffentliche Anhörung 22.06.2026, Stand 26.06.2026). Diskutiert werden unter anderem eine Lockerung der 65 %-Pflicht und eine stärkere Entkopplung von der Wärmeplanung. Ein verkündetes neues Gesetz gibt es nach dem hier geprüften Stand noch nicht. Bis zur Verkündung gelten die aktuellen GEG-Regeln weiter.
- Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?
- Über KfW 458 sind je nach Voraussetzungen bis 70% Zuschuss möglich: 30% Grundförderung, 20% Klimabonus und 30% Einkommensbonus – gedeckelt auf 70 %. Klimabonus und Einkommensbonus gelten nur für die selbstgenutzte Wohneinheit; bei Öl, Kohle und Nachtspeicher gilt der Klimabonus altersunabhängig, bei zentraler Gasheizung in der Regel ab 20 Jahren Anlagenalter.
- Brauche ich einen iSFP für die kommunale Wärmeplanung?
- Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist keine Pflicht, aber eine sinnvolle Grundlage. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge wirtschaftlich sind, und kann den iSFP-Bonus von 5% auf passende BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen ermöglichen – nicht jedoch auf den KfW-458-Heizungstausch.
Nächster Schritt – Lassen Sie sich beraten
Die kommunale Wärmeplanung gibt die Richtung vor – aber die Entscheidung, was für Ihr Gebäude sinnvoll ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Baujahr, Dämmstandard, bestehende Heizung, Grundstücksverhältnisse.
Als Energieberater und Installateur- und Heizungsbauermeister analysiere ich Ihre Situation und zeige Ihnen, welche Schritte sich lohnen. Über meinen Meisterbetrieb Barenthin Heizung übernehme ich bei Bedarf auch den fachgerechten Einbau.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch – gemeinsam finden wir eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihr Haus.
