Sanierungsförderung 2026 – Was gilt aktuell?
Die wichtigsten Förderprogramme 2026 auf einen Blick: KfW 458 fördert den Heizungstausch mit bis 70% Zuschuss, BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) mit bis 15%–bis 20%, und der iSFP wird mit 50% bezuschusst (max. 650 €). Anträge müssen zwingend vor Maßnahmenbeginn gestellt werden (Stand: Juni 2026; Quelle: KfW-Merkblatt 458, BAFA BEG-Merkblatt). Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist 2026 weitgehend stabil. Rechtliche Rahmenbedingungen wie GEG-Stichtage können sich kurzfristig ändern – maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzeslage.
Heizungsförderung – KfW 458 im Überblick
Die Heizungsförderung wurde grundlegend neu strukturiert und läuft über die KfW: Die Basisförderung für den Austausch einer fossil betriebenen Heizung gegen ein klimafreundliches System beträgt 30%. Dazu kommen ein Klimageschwindigkeitsbonus (Klimabonus) von 20% beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas- oder Kohleheizung (20 % bei Antragstellung bis 31.12.2028, danach schrittweise Absenkung), sowie ein Einkommensbonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro. Insgesamt sind Fördersätze von bis 70% möglich – die einzelnen Boni (Basis 30 % + Klima 20 % + Einkommen 30 % = 80 %) werden auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt (Quelle: KfW-Merkblatt 458). Klima- und Einkommensbonus gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Ihren möglichen Zuschuss können Sie vorab mit dem KfW-Förderrechner abschätzen. Was das konkret für den Umstieg auf eine Wärmepumpe bedeutet, lesen Sie in meinem Ratgeber Wärmepumpe statt Gas- & Ölheizung 2026.
BEG Einzelmaßnahmen – Stabil auf hohem Niveau
Die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Lüftungsanlagen ist stabil geblieben. Die Basisförderung beträgt bis 15%, mit iSFP-Bonus sind bis 20% möglich. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 30.000 € pro Wohneinheit – mit einem gültigen iSFP steigt das Limit auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Wie hoch der BAFA-Zuschuss für Ihre Einzelmaßnahme ausfällt, zeigt der BAFA-Förderrechner.
Bundesförderung für Energieberatung (EBW)
Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird von der BAFA mit 50% der Beratungskosten bezuschusst – das gilt für die Vor-Ort-Beratung und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Eigenanteil für einen iSFP liegt bei nur 950 € (Marktpreis 1.600 €, BAFA-Deckel 650 €). Wer einen iSFP erstellen lässt, erhält zusätzlich 5% iSFP-Bonus auf alle anschließend umgesetzten BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung). Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch über KfW 458.
Jetzt handeln – Förderung rechtzeitig planen
Die Förderprogramme sind attraktiv, aber die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Die Antragstellung ist aufwändig – als zugelassener Energieeffizienz-Experte begleite ich Sie durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch – ich prüfe mit Ihnen die in Frage kommenden Förderwege für 2026. Über die Bewilligung entscheiden BAFA und KfW im Einzelfall. Einen detaillierten Vergleich aller sechs Programme finden Sie im Ratgeber Top Förderprogramme Sanierung 2026.
