Orientierung vor Details
Förderprogramme nach dem Vorhaben filtern
Nicht jedes Programm passt zu jeder Maßnahme. Ein schneller Filter nach Gesamtplanung, Gebäudehülle oder Heizung macht die anschließenden Programmdetails verständlicher.
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Welche Förderung lohnt sich 2026 wirklich?
2026 stehen Hauseigentümern in Deutschland mehrere starke Förderwege offen – die meisten lassen sich kombinieren. Hier sind die wichtigsten sechs Programme im Überblick. Reihenfolge: nach Förderhöhe und praktischer Relevanz für typische Sanierungsprojekte (Einfamilienhaus, selbstgenutzt).
| # | Programm | Förderhöhe | Wofür? |
|---|---|---|---|
| 1 | KfW 458 – Heizungstausch | bis 70% | Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Fernwärme |
| 2 | BAFA BEG Einzelmaßnahmen | bis 15% (mit iSFP bis 20%) | Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung |
| 3 | BAFA EBW – Energieberatung | 50%, max. 650 € | Vor-Ort-Energieberatung |
| 4 | BAFA iSFP – Sanierungsfahrplan | 50%, max. 650 € | Maßnahmenplan + iSFP-Bonus |
| 5 | KfW 261 – Effizienzhaus | bis 120.000 €; mit EE-/NH-Klasse bis 150.000 € | Komplettsanierung |
| 6 | §35c EStG – Steuerermäßigung | 20% über 3 Jahre | Alternative zu direkter Förderung |
Förderbeträge gelten je Wohneinheit. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Die Kombination mehrerer Programme ist häufig möglich – nicht aber doppelte Förderung derselben Maßnahme.
1. KfW 458 – Heizungstausch (bis 70 % Zuschuss)
Beim Heizungstausch bietet KfW 458 den höchsten prozentualen Zuschuss: Wer eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen ein förderfähiges System tauscht, kann je nach Voraussetzungen bis zu bis 70% Zuschuss erhalten. Bei Biomasse/Pelletheizungen gelten für einzelne Boni zusätzliche Bedingungen. Zusammensetzung:
- Basisbonus 30% – für alle förderfähigen Heizsysteme
- Klimageschwindigkeitsbonus 16% – ab 21.07.2026 beim Tausch einer geeigneten Bestandsheizung; nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Ab 01.02.2027 sinkt der Satz halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus bis 40% – gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Klima- und Einkommensbonus gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Die Gesamtförderung ist auf 70% gedeckelt; bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € auf 80%. Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Antrag direkt im KfW-Portal "Meine KfW". Mehr zur KfW-Förderung oder direkt zum KfW-Förderrechner.
2. BAFA BEG Einzelmaßnahmen (15 – 20 %)
Für Dämmung (Fassade, Dach, Keller), Fenstertausch und Heizungsoptimierung übernimmt die BAFA bis 15% der förderfähigen Kosten. Mit gültigem iSFP sind bis 20% möglich – das sind 5% iSFP-Bonus, der bei größeren Maßnahmen rechnerisch ins Gewicht fallen kann (z. B. 1.500 € zusätzlicher Zuschuss bei einer bewilligten 30.000-€-Dämmung).
Maximale förderfähige Investition pro Wohneinheit und Jahr: 30.000 € ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP. Antrag vor Maßnahmenbeginn – ich übernehme das mit Vollmacht. Mehr zur BAFA-Antragstellung.
3. BAFA EBW – Energieberatung Wohngebäude (50 %)
Die Bundesförderung für Energieberatung Wohngebäude (EBW) übernimmt 50% der Beratungskosten – maximal 650 € bei EFH/ZFH und 850 € bei MFH. Auszahlung erfolgt seit 01.04.2025 direkt an den Eigentümer (nicht mehr über Berater-Zahlungsermächtigung). Voraussetzung: zugelassener Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes.
4. BAFA iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan (50 % + Bonus)
Der iSFP ist gleichzeitig Beratungsleistung und Förderhebel: Die Beratung selbst wird mit 50% bezuschusst (max. 650 € EFH), und für die nächsten 15 Jahre kann er 5% iSFP-Bonus auf passende BAFA-Einzelmaßnahmen ermöglichen. Eigenanteil bei EFH: bei Bewilligung rund 950 € (statt 1.600 €).
Der iSFP kann sich bereits über die erste umgesetzte BAFA-Maßnahme rechnen. Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht für KfW 458 Heizungstausch, sondern nur für BAFA-Einzelmaßnahmen.
5. KfW 261 – Effizienzhaus-Komplettsanierung (Kredit)
Wer eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus plant, nutzt das KfW-Programm 261: zinsverbilligter Kredit bis bis 120.000 € pro Wohneinheit, mit EE-/NH-Klasse bis bis 150.000 €. Tilgungszuschüsse hängen vom erreichten Effizienzhaus-Standard und möglichen Zusatzbedingungen ab; das Maximum von bis 45% ist kein Standardfall und setzt Zusatzbedingungen wie serielles Sanieren voraus. Die KfW-Konditionen können günstiger sein als ein klassischer Bankkredit – inklusive tilgungsfreier Anlaufjahre und langer Laufzeiten.
Voraussetzung: zugelassener Energieeffizienz-Experte begleitet die Planung und bestätigt die Einhaltung der Effizienzhaus-Stufe. Antrag läuft über die Hausbank.
6. §35c EStG – Steuerermäßigung als Alternative
Wer keine direkte Förderung in Anspruch nimmt, kann die Steuerermäßigung nach §35c EStG prüfen lassen: 20% der Sanierungskosten über drei Jahre, bis zu 40.000 € pro Objekt (Stand 2026). Das ist keine Steuerberatung; die individuelle Prüfung sollte über Steuerberatung oder Finanzamt erfolgen.
Wichtig: Die Steuerermäßigung ist eine Alternative zu BAFA-/KfW-Förderung und nicht für dieselben Aufwendungen bzw. dieselbe Maßnahme kombinierbar. Sie kann in Betracht kommen, wenn direkte Förderung nicht genutzt wird oder steuerliche Voraussetzungen passen. Bedingung ist unter anderem eine Maßnahme an einem mindestens 10 Jahre alten, selbstgenutzten Wohngebäude in Deutschland oder EU/EWR durch Fachunternehmen.
Optimaler Förderpfad bei Komplettsanierung
2. Heizungstausch über KfW 458 (bis 70% Zuschuss).
3. Dämmung & Fenster über BAFA Einzelmaßnahmen (mit iSFP bis 20%).
4. Hydraulischer Abgleich nach Heizungstausch (BAFA Heizungsoptimierung mit iSFP bis 20%, häufig technischer und förderrelevanter Baustein).
Bei einer Komplettsanierung können sich – je nach Ausgangslage und Bewilligung durch BAFA/KfW – Förderungen im fünfstelligen Bereich ergeben. Die konkrete Summe hängt vom Einzelfall ab.
Was alle Förderprogramme gemeinsam haben
- Antrag VOR Maßnahmenbeginn: Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Fachliche Bestätigung erforderlich: Für KfW 458 ist eine BzA durch Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen erforderlich; für KfW 261 und iSFP gelten Energieeffizienz-Experten-Anforderungen.
- Fachunternehmen: Maßnahmen müssen durch qualifizierte Betriebe ausgeführt werden.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss zu erbringen, sonst keine Auszahlung.
- Kombinierbarkeit: Häufig möglich, aber nicht für dieselbe Maßnahme.
- Aktualität: KfW-458-Konditionen gelten ab 21.07.2026; der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich.
Häufige Fragen zu Förderprogrammen 2026
Welche Förderung ist 2026 die höchste?
KfW 458 bietet beim Heizungstausch den höchsten prozentualen Zuschuss: je nach Voraussetzungen bis 70% der förderfähigen Kosten (Basis 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 16% + gestaffelter Einkommensbonus bis 40% [40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen]; Klima- und Einkommensbonus nur für die selbstgenutzte Wohneinheit; Gesamtförderung auf 70% gedeckelt, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € auf 80%). Bei Effizienzhaus-Sanierungen kann KfW 261 absolut höhere Tilgungszuschüsse ermöglichen, wenn die Zusatzbedingungen erfüllt sind.
Lohnt sich der iSFP für jede Sanierung?
Der 5% iSFP-Bonus auf passende BAFA-Einzelmaßnahmen sowie die verdoppelte Förderobergrenze (60.000 € statt 30.000 €) können den Eigenanteil von 950 € bei größeren Maßnahmen ausgleichen. Ob sich der iSFP lohnt, hängt vom Gebäude und vom geplanten Maßnahmenpaket ab. Ausnahme: Wer ausschließlich die Heizung tauschen will, profitiert nicht vom iSFP-Bonus (gilt nur für BAFA, nicht KfW 458).
Kann ich BAFA und KfW gleichzeitig nutzen?
Wann kommt die Steuerermäßigung statt Förderung in Betracht?
Die Steuerermäßigung nach §35c EStG kann als Alternative in Betracht kommen, wenn keine direkte Förderung genutzt wird. Sie ist keine Steuerberatung: Ob und in welcher Höhe 20% steuerlich wirksam werden, sollte individuell mit Steuerberatung oder Finanzamt geprüft werden. Eine Kombination mit BAFA-/KfW-Förderung ist für dieselben Aufwendungen bzw. dieselbe Maßnahme nicht möglich.
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