Erst auslegen und fördern, dann beauftragen
Beim Heizungstausch greifen technische Planung und Förderablauf ineinander. Eine zu frühe Beauftragung oder eine unpassende Auslegung kann später teuer werden.
- Gebäude und Heizlast prüfen
- System und Förderweg festlegen
- Antragsschritte vor Beginn klären
Heizungstausch – Nachhaltig heizen mit passender Förderung
Ein Heizungstausch ist eine der wirksamsten Investitionen in die Zukunft Ihrer Immobilie. Ob Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie – der Wechsel auf ein modernes, klimafreundliches Heizsystem kann durch staatliche Programme gefördert werden; beim Heizungstausch sind bis 70% möglich (Bewilligung durch die KfW im Einzelfall).
Ob der Heizungstausch der richtige erste Schritt ist oder zuerst die Gebäudehülle verbessert werden sollte, klärt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – er legt die sinnvolle Reihenfolge fest und kann den iSFP-Bonus auf passende BAFA-Einzelmaßnahmen ermöglichen. Seit Juli 2026 gilt dieser Bonus nur bei förderfähigem Investitionsvolumen ab 30.000 € und nur auf den Kostenanteil darüber – für den Heizungstausch über KfW 458 gilt er ohnehin nicht.
Als in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte und Installateur- und Heizungsbauermeister berate ich Sie unabhängig und herstellerneutral. Den fachgerechten Einbau übernimmt mein Meisterbetrieb Barenthin Heizung in Celle und Umgebung.
Warum jetzt auf ein modernes Heizsystem wechseln?
- Kostenersparnis: Moderne Heizsysteme arbeiten effizienter und senken den Energieverbrauch dauerhaft.
- Förderung: KfW-Heizungsförderung (KfW 458) und zinsgünstige KfW-Finanzierung können die Investitionskosten deutlich senken – die Höhe hängt von Gebäude, Ausgangsheizung und Bewilligung ab.
- Nachhaltigkeit: Systeme wie Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energien und reduzieren CO₂-Emissionen.
- Verkaufsargument: Eine moderne Heizung verbessert die Energieeffizienzklasse. Ein besserer energetischer Zustand ist beim Verkauf ein Argument – über den Preis entscheidet der Markt.
- Freie Systemwahl: Eine einheitliche Pflicht, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie einzusetzen, gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr. Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig. Für neu eingebaute fossile Heizungen ist allerdings ein stufenweise steigender Anteil biogener Brennstoffe gesetzlich vorgesehen. Der Wechsel ist damit eine wirtschaftliche Entscheidung – und keine gesetzlich erzwungene.
- Alles aus einer Hand: Als Energieberater und Heizungsbauermeister übernehme ich Planung, Förderung und Einbau.
Rechtslage seit dem 29. Juli 2026: keine Austauschpflicht
Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, ist ein stufenweise steigender Anteil biogener oder synthetischer Brennstoffe gesetzlich vorgesehen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (§ 43 GModG). Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasseheizungen sind davon ausgenommen; für bereits eingebaute Heizungen gilt Bestandsschutz. Die Quote betrifft nur Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, und verpflichtet den Eigentümer bezogen auf die bereitgestellte Wärme. Ein Einbauverbot für Gas- oder Ölheizungen gibt es nicht, und die erste Stufe greift erst 2029.
Rechtsstand: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) i. d. F. v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), in Kraft seit 29.07.2026. Das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde umbenannt; Teile der Paragrafen sind neu numeriert.
Geförderte Heizsysteme
Die KfW fördert den Wechsel zu diesen klimafreundlichen Systemen:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Erdwärme): Effiziente Wärme aus der Umgebung – förderfähig über KfW 458
- Pelletheizungen und Biomasseanlagen: Erneuerbare Wärme aus biogenen Brennstoffen im passenden Gebäudekontext
- Solarthermie: Unterstützt Heizung und Warmwasserbereitung mit solarer Wärme
- Fernwärme: Anschluss an klimafreundliche kommunale Netze
KfW-Förderung individuell prüfen
Basisbonus 30%
+ Klimageschwindigkeitsbonus (Klimabonus) 16% (bei Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gas-Etagenheizung altersunabhängig; bei zentraler Gasheizung ab 20 Jahren Anlagenalter; nur selbstgenutzte Wohneinheit; 16% bei Antragstellung bis 31.01.2027, danach halbjährliche Absenkung um 4 Prozentpunkte)
+ Einkommensbonus bis 40% (gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; nur für selbstgenutzte Wohneinheit)
= bis 70%
Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung und Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt). Die oben genannten Sätze gelten für Anträge nach dem heutigen Stand (Juli 2026).
Hinweis: Der iSFP-Bonus (+5%) gilt nur für BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Vor der Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen sein – und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Diese Bedingung nachträglich einzufügen ist nicht zulässig und kostet die Förderung.
Förderungen im Detail
KfW-Heizungsförderung: Direkte Zuschüsse für den Austausch alter, fossil betriebener Heizungen. Grundbonus 30% (Stand Juli 2026), mit Bonus-Komponenten bis 70% der förderfähigen Kosten – im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt; 80 Prozent nur mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € nur mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind im Haushalt). Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt).
KfW-Finanzierung: Zinsgünstige Kredite über das BEG-Programm – ideal für größere Investitionen wie eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung.
Ich erstelle die BzA, bereite alle Förderunterlagen vor und begleite Sie durch die Antragstellung im KfW-Portal.
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In einem kurzen Erstgespräch klären wir, ob und wie ich Ihnen helfen kann – unverbindlich und ohne Verpflichtung.
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Ablauf – Heizungstausch mit mir
Erstgespräch & Heizlastberechnung
Im Erstgespräch prüfe ich Ihr bestehendes Heizsystem; die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstelle ich anschließend und entwickle die optimale Lösung für Ihre Immobilie.
KfW-Antrag vorbereiten
Ich begleite Sie bei der KfW-Antragstellung und koordiniere alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Bestätigung zum Antrag, BzA) – vor Beginn der Maßnahme, wie es die Förderbedingungen vorsehen. Wichtig dabei: Fachunternehmen-Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen – vor dem Antrag, nicht danach.
Fachgerechter Einbau
Über meinen Meisterbetrieb Barenthin Heizung – Lüftung – Sanitär übernehme ich den professionellen Einbau Ihrer neuen Heizungsanlage. Der hydraulische Abgleich ist dabei regelmäßig ein wichtiger technischer Bestandteil – ich führe ihn bei Bedarf direkt mit durch.
Hydraulischer Abgleich nach dem Heizungstausch einplanen
Alles aus einer Hand – von der Beratung bis zur fertigen Anlage
Häufige Fragen zum Heizungstausch
Welche Förderung gibt es aktuell für Wärmepumpen?
Der KfW-Basisbonus beträgt 30%. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus (16%) sind bei geeigneter Bestandsheizung 46 % möglich. Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Der Bonus gilt in dieser Höhe seit dem 21. Juli 2026 und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Zusätzlich ist ein gestaffelter Einkommensbonus möglich (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; nur selbstgenutzte Wohneinheit). Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt).
Was kostet eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe kostet je nach Typ 20.000–60.000 €, für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus typischerweise 30.000–36.000 €. Bruttokosten inklusive Installation und vor Abzug der Förderung. Die Spanne ist groß, weil Wärmequelle, Heizkörper und notwendige Vorarbeiten den Preis stark beeinflussen – belastbar ist erst ein Angebot auf Basis einer Heizlastberechnung. Eine bewilligte KfW-Förderung senkt den verbleibenden Eigenanteil; wie hoch sie ausfällt, hängt von Ausgangsheizung, Selbstnutzung und Einkommen ab.
Brauche ich eine Energieberatung für den Heizungstausch?
Lohnt sich der Austausch einer Ölheizung?
Das hängt von Gebäude, Verbrauch und gewählter Technik ab – ich rechne es für Ihr Gebäude durch. Förderseitig sind mit Klimabonus und Einkommensbonus (beide nur für selbstgenutzte Wohneinheiten) bis 70% möglich, im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt; 80 Prozent nur mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € nur mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind im Haushalt). In vielen Fällen sinken zudem die Betriebskosten.
Wie lange dauert der Einbau einer Wärmepumpe?
Die Planung und Genehmigung dauert einige Wochen, der eigentliche Einbau ist meist innerhalb weniger Tage abgeschlossen – die genaue Dauer hängt von Gebäude und Technik ab. Ich koordiniere alles.
Online-Rechner für den Heizungstausch
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