Leistung

Welche Energieberatung passt zu Ihrem Haus?

Kurzberatung, geförderte Energieberatung oder Sanierungsfahrplan: Gemeinsam klären wir, welcher Umfang für Ihr Gebäude sinnvoll ist.

Energieberatung in Celle – iSFP, Förderberatung und Heizungsberatung für Wohngebäude (Symbolbild)
Symbolbild · KI-generiert
ab 349 €
Kurzberatung
für zwei Wohneinheiten, ohne BAFA-Förderung
1.600 €
EBW-Beratung EFH
BAFA-Zuschuss 50%, max. 650 € nach Bewilligung
2–3 Std.
Vor-Ort-Termin
detaillierte Analyse
wenige Wochen
Bericht
mit Maßnahmenempfehlungen

Warum Energieberatung Barenthin?

Als Installateur- und Heizungsbauermeister und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte bringe ich Fachwissen und praktische Erfahrung für eine fundierte Beratung mit. Mein praxisnaher Ansatz hilft dabei, individuelle Lösungen zu entwickeln, die zur Immobilie und zu den Zielen der Eigentümer in Celle und Umgebung passen.

Was kostet eine Energieberatung?

Es gibt zwei Wege, die sich in Umfang und Förderfähigkeit unterscheiden. Die Kurzberatung vor Ort kostet ab 349 € und ist eine Einstiegsleistung: Wir gehen das Gebäude gemeinsam durch, ich ordne die Schwachstellen und die sinnvolle Reihenfolge ein – ohne schriftlichen Bericht und damit ohne BAFA-Förderung.

Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) endet mit einem vollständigen Beratungsbericht oder einem individuellen Sanierungsfahrplan. Nur diese Variante ist förderfähig: Das BAFA bezuschusst 50% der Beratungskosten, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € für Mehrfamilienhäuser (Stand: Juli 2026). Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt einmalig ein weiterer Zuschuss von bis zu 250 € hinzu, wenn der Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird (100 Prozent des Honorars bis maximal 250 €).

LeistungPreis
Kurzberatung vor Ort (bis zwei Wohneinheiten, ohne Förderung)ab 349 €
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – Einfamilienhaus1.600 €
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – Zweifamilienhaus1.800 € – 2.500 €
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – Mehrfamilienhausab 2.000 €

Angegeben ist jeweils das volle Honorar. Für die EBW-Beratung bezuschusst das BAFA 50% der Beratungskosten (max. 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Mehrfamilienhäuser). Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet. Alle Preise sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer.

Von der Bestandsaufnahme zur Entscheidung

Eine gute Energieberatung beginnt nicht mit einer Produktentscheidung. Zuerst werden Gebäude und Ziele geprüft, danach Maßnahmen geordnet und Förderwege eingeordnet.

  • Technik und Gebäude zusammen betrachten
  • Schritte in sinnvoller Reihenfolge planen
  • Umsetzung erst nach geklärtem Förderweg starten
Drei Schritte von der Gebäudeanalyse über die Planung bis zur Umsetzung
Grafik: Energieberatung Barenthin · schematische Darstellung

Was passiert bei einer Vor-Ort-Energieberatung (EBW)?

Als erfahrener Energieberater in Celle unterstütze ich Sie dabei, Energiekosten zu senken und Ihr Zuhause nachhaltiger zu gestalten. Die Vor-Ort-Beratung umfasst alle Bereiche der Gebäudeenergieoptimierung – von der detaillierten Analyse bis zur fachlichen Einordnung der nächsten Schritte.

Leistungen der Vor-Ort-Energieberatung

Umfassende Gebäudeanalyse

Bei der Vor-Ort-Energieberatung analysiere ich Ihre Immobilie detailliert. Dabei werden Heizung, Dämmung, Fenster und alle energierelevanten Bauteile systematisch untersucht. So wird sichtbar, an welchen Stellen Energie verloren geht und welche Maßnahmen fachlich sinnvoll sind.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Als in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte erstelle ich Ihren individuellen Sanierungsfahrplan. Dieser unterstützt Sie dabei, die Sanierung Ihres Hauses Schritt für Schritt zu planen und gibt einen langfristigen Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen.

Vorteil iSFP: Wurde ein iSFP erstellt, steigt die maximal förderfähige Gesamtinvestition auf 60.000 € für die erste Wohneinheit (bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt: 2.–6. Wohneinheit je 30.000 €, ab der 7. je 15.000 €). Zusätzlich kann der iSFP-Bonus den Fördersatz auf bis 20% heben – Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Beispiel: Bei 45.000 € förderfähigen Kosten ergeben 15 Prozent auf die vollen 45.000 € = 6.750 €, zusätzlich 5 Prozent auf die 15.000 € oberhalb der Schwelle = 750 € – zusammen 7.500 €. Ob sich ein iSFP lohnt, hängt vom Gebäude und den geplanten Maßnahmen ab.

Förderberatung

Ein wichtiger Teil der Beratung ist die Einordnung passender Förderprogramme von BAFA, KfW und dem Land Niedersachsen. So können Hausbesitzer Zuschüsse prüfen und die nötigen Nachweise rechtzeitig vorbereiten.

Heizungsförderung

Zur Grundförderung von 30% kommen der Klimabonus (16%) und der Einkommensbonus (dreistufig: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen) – beide nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung und Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Förderung ist im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt; 80 Prozent nur mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € nur mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind im Haushalt); wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30%. Stand: Juli 2026 – Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt). Der iSFP-Bonus (+5%) gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Als Energieberater Celle berate ich Sie zu effizienten Heizlösungen.

Vor-Ort-Termine biete ich vor allem in Celle und im direkten Umland an. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Einsatzgebiet.

So läuft die geförderte Energieberatung (EBW) ab

  1. Antrag vor Beratungsbeginn

    Der Antrag auf die Energieberatung für Wohngebäude muss vor Beratungsbeginn beim BAFA gestellt werden – ich übernehme das für Sie, bevor der Vor-Ort-Termin stattfindet.

  2. Aufnahme vor Ort

    Der Termin dauert etwa 2–3 Stunden. Ich erfasse Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser, Lüftung und Nutzung und sichte die vorhandenen Bauunterlagen.

  3. Berechnung und Variantenvergleich

    Aus den Aufnahmedaten entsteht das energetische Modell Ihres Gebäudes. Darauf aufbauend vergleiche ich Sanierungsvarianten – einzelne Maßnahmen gegen ein aufeinander abgestimmtes Paket.

  4. Beratungsbericht oder Sanierungsfahrplan

    Sie erhalten den schriftlichen Bericht oder den individuellen Sanierungsfahrplan. Der Zeitbedarf liegt bei wenige Wochen und hängt von Gebäudeumfang und Unterlagenlage ab; das Ergebnis bespreche ich mit Ihnen.

  5. Verwendungsnachweis und Auszahlung

    Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Sie als Antragsteller aus. Sie zahlen mein Honorar zunächst in voller Höhe und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung und Verwendungsnachweis erstattet. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.

  6. Umsetzung mit eigener Förderung

    Für die Maßnahmen selbst läuft ein getrennter Antrag – die BAFA für die Gebäudehülle, die KfW für die Heizung. Vor der Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen sein – und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Diese Bedingung nachträglich einzufügen ist nicht zulässig und kostet die Förderung. BAFA- und KfW-Förderung lassen sich in einem Sanierungsvorhaben kombinieren, aber nicht für dieselbe Einzelmaßnahme: je Maßnahme ist nur ein Zuschussprogramm möglich.

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Förderrichtlinie und Auszahlung

Die Förderrichtlinie für die Energieberatung für Wohngebäude gilt in ihrer Fassung vom 31. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Ob es eine Nachfolgeregelung gibt, ist derzeit offen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet.

Kommunale Wärmeplanung – Entscheidungsgrundlage statt Frist

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet die Kommunen, eine Wärmeplanung aufzustellen. Es verpflichtet Eigentümer nicht zu einer bestimmten Heizung. Das Wärmeplanungsgesetz ist ein eigenes Gesetz und nicht Teil des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Seit dem 29. Juli 2026 löst die kommunale Wärmeplanung keine Frist und keine Heizungspflicht mehr aus. Sie bleibt aber die beste Grundlage für die Frage, ob sich Warten auf einen Fernwärmeanschluss lohnt.

Die Wärmeplanung teilt das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmenetzgebiete, Gebiete für dezentrale Versorgung und Prüfgebiete ein. Diese Einteilung ist eine Prognose und begründet keinen Anschlussanspruch und keine Anschlusspflicht. Unterschieden werden dabei drei Gebietstypen:

  • Wärmenetzgebiete: Ein Netz wird ausgebaut oder verdichtet – ein Anschluss kann perspektivisch möglich werden.
  • Dezentrale Versorgungsgebiete: Kein Netz vorgesehen; hier sind Einzellösungen wie Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie die naheliegenden Wege.
  • Prüfgebiete: Noch nicht abschließend zugeordnet, Konkretisierung in späteren Planungsschritten.

Wo Sie den Planungsstand erfahren: beim Bauamt oder Klimaschutzmanagement Ihrer Gemeinde, bei den örtlichen Stadtwerken und über die veröffentlichten Karten. Ob und wann in Ihrer Straße tatsächlich gebaut wird und welche Anschlusskosten anfallen, sagt Ihnen nur der Netzbetreiber.

In der Beratung stelle ich den Zeithorizont eines möglichen Anschlusses der Nutzungsdauer einer eigenen Anlage gegenüber – zusammen mit dem CO₂-Preis, der 2026 im nationalen Auktionskorridor von 55–65 €/t liegt und Gas und Heizöl weiter verteuert. Welche Leistung eine neue Anlage überhaupt braucht, zeigt die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1.

Was Sie sofort selbst tun können

  • Raumtemperatur gezielt absenken: Jedes Grad weniger spart rund 6 % Heizenergie – laut Verbraucherzentrale eine der wirksamsten Sofortmaßnahmen. Orientierungswert – das tatsächliche Einsparpotenzial wird individuell berechnet.
  • Heizkurve und Thermostate einstellen: Programmierbare oder smarte Thermostate passen die Temperatur an die Nutzungszeiten an. Nachtabsenkung und Abwesenheitsprogramm sollten aktiv sein.
  • Heizkörper freihalten: Möbel direkt davor oder Vorhänge darüber verschlechtern die Wärmeabgabe. Schon 30 cm freier Abstand machen einen Unterschied.
  • Stoßlüften statt dauerkippen: Fenster kurz und weit öffnen tauscht die Raumluft aus, ohne die Außenwände auszukühlen. Dauergekippte Fenster kühlen Laibung und Wand aus und erhöhen die Schimmelgefahr.
  • Undichtigkeiten abdichten: Alte Türdichtungen und undichte Fensterrahmen lassen sich mit Dichtungsband instand setzen – besonders an Kellertüren und Dachbodenluken.
  • Kellerdecke und oberste Geschossdecke prüfen: In vielen Altbauten fehlt hier jede Dämmung. Zwei Werte sind dabei auseinanderzuhalten – gesetzlich fordert die Nachrüstpflicht nach § 35 GModG (bis zum 28.07.2026: § 47 GEG) einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K), für die Förderung verlangt die Richtlinie strengere 0,14 W/(m²·K) (Technische Mindestanforderungen der BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, Nr. 1.1). Das BAFA bezuschusst Dämmmaßnahmen mit bis 15% der förderfähigen Kosten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 € brutto je Einzelmaßnahme.

Fazit: Was eine Energieberatung in Celle leistet

Eine Energieberatung ordnet ein, welche Maßnahmen bei Ihrem Gebäude zuerst sinnvoll sind. Sie kann Energiekosten senken und zum Klimaschutz beitragen; ein besserer energetischer Zustand ist beim Verkauf ein Argument – über den Preis entscheidet der Markt. Als Energieberater in Celle helfe ich Ihnen, Maßnahmen und passende Förderwege einzuordnen.

Häufig gestellte Fragen zur Energieberatung Celle

Was kostet ein Energieberater in Celle?

Das hängt von der Leistung ab. Eine Kurzberatung vor Ort kostet ab 349 € – sie ist eine Einstiegsleistung ohne BAFA-Förderung. Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit vollständigem Beratungsbericht oder Sanierungsfahrplan kostet für ein Einfamilienhaus 1.600 €; davon bezuschusst das BAFA 50%, maximal 650 € (Stand: Juli 2026). Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet.

Welche Förderungen gibt es für die Energieberatung?

Stand Juli 2026: Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50% der Beratungskosten (max. 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Mehrfamilienhäuser). Voraussetzung ist ein vollständiger Beratungsbericht oder ein individueller Sanierungsfahrplan – eine Kurzberatung ist davon nicht erfasst. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet. Der Antrag auf die Energieberatung für Wohngebäude muss vor Beratungsbeginn beim BAFA gestellt werden – ich übernehme das für Sie, bevor der Vor-Ort-Termin stattfindet. Die Förderrichtlinie für die Energieberatung für Wohngebäude gilt in ihrer Fassung vom 31. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Ob es eine Nachfolgeregelung gibt, ist derzeit offen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. KfW-Förderungen können je nach Maßnahme zusätzlich relevant sein, zum Beispiel beim Heizungstausch.

Wie lange dauert eine Energieberatung?

Eine umfassende Energieberatung dauert etwa 2–3 Stunden vor Ort. Wann der schriftliche Bericht vorliegt, hängt vom Gebäudeumfang und der Unterlagenlage ab; ich nenne Ihnen vorab einen realistischen Zeitrahmen.

Welche Qualifikationen hat Energieberatung Barenthin?

Olaf Barenthin ist Installateur- und Heizungsbauermeister. Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Bundesförderprogramme (Deutsche Energie-Agentur, dena) sowie Heizungsbauermeister (Handwerkskammer Hannover).

Welche Bereiche deckt eine Energieberatung in Celle ab?

Eine Energieberatung betrachtet Gebäudehülle, Heizung, Fenster, Lüftung, Warmwasser und erneuerbare Energien. Ziel ist eine fachlich fundierte Sanierungs- und Förderstrategie für das konkrete Gebäude.

Kann ein Energieberater in Celle auch bei Gewerbeimmobilien helfen?

Ja, je nach Gebäudeart und Fragestellung kann eine energetische Beratung auch für Gewerbe- und Bürogebäude sinnvoll sein. Förderprogramme und Nachweise unterscheiden sich dabei vom Wohngebäude-Kontext.

Löst die kommunale Wärmeplanung eine Heizungspflicht aus?

Nein. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet die Kommunen, eine Wärmeplanung aufzustellen. Es verpflichtet Eigentümer nicht zu einer bestimmten Heizung. Seit dem 29. Juli 2026 löst die kommunale Wärmeplanung keine Frist und keine Heizungspflicht mehr aus. Sie bleibt aber die beste Grundlage für die Frage, ob sich Warten auf einen Fernwärmeanschluss lohnt.

Wo finde ich den Wärmeplan meiner Kommune?

Beim Bauamt oder Klimaschutzmanagement Ihrer Gemeinde und bei den örtlichen Stadtwerken. Beschlossene Wärmepläne werden öffentlich bekannt gemacht, viele Kommunen veröffentlichen zusätzlich Karten. Ob und wann in Ihrer Straße gebaut wird und welche Anschlusskosten anfallen, kann Ihnen nur der zuständige Netzbetreiber sagen – den veröffentlichten Planungsstand für Ihre Adresse sehe ich mir in der Beratung mit an.

Muss ich meine alte Gas- oder Ölheizung austauschen?

Nein. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht (§ 71 GEG) und das Betriebsverbot für alte Heizkessel (§ 72 GEG) sind mit dem GModG zum 29. Juli 2026 aufgehoben worden. Eine Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen besteht nicht. Für einen Tausch sprechen weiterhin wirtschaftliche Gründe: Reparaturanfälligkeit, Verbrauch und der CO₂-Preis auf Gas und Heizöl. Genau diese Rechnung stelle ich in der Beratung für Ihr Gebäude auf.

Was kann ich sofort selbst tun, um Energie zu sparen?

Raumtemperatur gezielt absenken, Heizkurve und Thermostate einstellen, Heizkörper freihalten, stoßlüften statt dauerkippen und Undichtigkeiten an Türen, Kellerzugängen und Dachbodenluken abdichten. Diese Schritte kosten wenig bis nichts. Orientierungswert – das tatsächliche Einsparpotenzial wird individuell berechnet.

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