Das Vorhaben bestimmt den Förderweg
Gesamtplanung, Gebäudehülle und Heizungstausch führen nicht automatisch zum selben Programm. Deshalb sollte zuerst das Vorhaben klar sein – erst danach folgen Antrag und Beauftragung.
- iSFP für die langfristige Planung
- BAFA typischerweise für Gebäudehülle und Optimierung
- KfW typischerweise für Heizungstausch und Effizienzhaus
Welcher Förderweg passt zu Ihrem Vorhaben?
Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz): KfW-458-Zuschuss – bis 70%, im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt; 80 Prozent nur mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € nur mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind im Haushalt); ausgezahlt nach Abschluss der Maßnahme. Technik und Eignung: Wärmepumpe und Heizungstausch.
Finanzierung: KfW-Ergänzungskredit 358/359 für den Betrag, der nach dem Zuschuss zu finanzieren bleibt, oder Effizienzhaus-Kredit 261 für die Komplettsanierung.
Fachplanung und Baubegleitung: bei BAFA-Einzelmaßnahmen bezuschusst, bei KfW 261 über einen separaten Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss.
Förderung beantragen – BAFA & KfW im Überblick
Die energetische Sanierung wird über zwei Bundesstellen gefördert: das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Welche Stelle zuständig ist, entscheidet nicht der Wunsch, sondern die Maßnahme. Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet, erstelle die geforderten Nachweise und begleite Hauseigentümer in Celle und Umgebung durch die Antragstellung.
BAFA oder KfW – wer fördert was?
Seit Februar 2024 ist die Aufteilung eindeutig: BAFA = Beratung, Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung, KfW = Heizungstausch und Effizienzhaus-Sanierung. Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie laufen ausschließlich über die KfW.
| Maßnahme | BAFA | KfW |
|---|---|---|
| Energieberatung (EBW) | 50% (max. 650 € EFH/ZFH) | – |
| iSFP Sanierungsfahrplan | 50% (max. 650 € EFH/ZFH) | – |
| Dämmung (Fassade, Dach, Keller) | bis 15% (mit iSFP bis 20%) | – |
| Fenstertausch | bis 15% (mit iSFP bis 20%) | – |
| Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich) | bis 15% | – |
| Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellets, …) | – (seit 2024) | bis 70% (Programm 458) |
| Komplettsanierung Effizienzhaus | – | Kredit bis 150.000 €; Tilgungszuschuss je nach Stufe (Programm 261) |
| Fachplanung & Baubegleitung | 50% (max. 2.500 € EFH/ZFH) | 10.000 € Kreditbetrag mit 50% Tilgungszuschuss (261) |
Maximale förderfähige Kosten BEG EM (erste Wohneinheit): 30.000 € ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP – bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt (2.–6. Wohneinheit je 15.000 € bzw. 30.000 €, ab der 7. je 8.000 € bzw. 15.000 €). KfW 458: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, Gesamtförderung im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt; 80 Prozent nur mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € nur mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind im Haushalt). Der iSFP-Bonus gilt nur auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze (Einfamilienhaus 30.000 €, Mehrfamilienhaus gestaffelt höher). Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 € brutto je Einzelmaßnahme. BAFA- und KfW-Förderung lassen sich in einem Sanierungsvorhaben kombinieren, aber nicht für dieselbe Einzelmaßnahme: je Maßnahme ist nur ein Zuschussprogramm möglich. Stand: Juli 2026. Über die Bewilligung entscheiden BAFA bzw. KfW im Einzelfall.
BAFA-Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung
Das BAFA fördert Maßnahmen, die einzeln umgesetzt werden. Der Grundfördersatz liegt bei bis 15% der förderfähigen Kosten:
- Dämmung und Fenstertausch: bis 15% für Fassade, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Fenster – Übersicht der Einzelmaßnahmen.
- Heizungsoptimierung: bis 15%, für Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Gebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten (BEG EM Nr. 5.4 a) – zum Beispiel der hydraulische Abgleich.
- iSFP Sanierungsfahrplan: 50% des Honorars, maximal 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (MFH). Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt einmalig ein weiterer Zuschuss von bis zu 250 € hinzu, wenn der Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird (100 Prozent des Honorars bis maximal 250 €).
- Energieberatung Wohngebäude (EBW): 50% der Beratungskosten, maximal 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (MFH). Die Förderrichtlinie für die Energieberatung für Wohngebäude gilt in ihrer Fassung vom 31. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Ob es eine Nachfolgeregelung gibt, ist derzeit offen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Förderfähig sind für die erste Wohneinheit 30.000 € ohne und 60.000 € mit iSFP; bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Staffel (2.–6. Wohneinheit je 15.000 € bzw. 30.000 €, ab der 7. je 8.000 € bzw. 15.000 €). Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 € brutto je Einzelmaßnahme. Der Antrag auf die Energieberatung für Wohngebäude muss vor Beratungsbeginn beim BAFA gestellt werden – ich übernehme das für Sie, bevor der Vor-Ort-Termin stattfindet. Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Sie als Antragsteller aus. Sie zahlen mein Honorar zunächst in voller Höhe und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung und Verwendungsnachweis erstattet. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.
Technische Voraussetzung nicht mit dem Gesetz verwechseln: Für einen Zuschuss verlangt die Förderrichtlinie strengere Werte als das Gesetz: die Außenwand muss 0,20 W/(m²·K) erreichen, Dach und oberste Geschossdecke 0,14, Kellerdecke und Kellerwand 0,25 und neue Fenster 0,95. Die gesetzlichen Höchstwerte der Anlage 7 liegen darüber – wer nur diese einhält, erfüllt die Förderbedingungen nicht. Quelle: Technische Mindestanforderungen der BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, Nr. 1.1.
iSFP-Bonus – nur oberhalb der Schwelle
KfW 458: Zuschuss für den Heizungstausch
Der Heizungstausch wird seit Februar 2024 über das KfW-Programm 458 gefördert – Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Der Zuschuss setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
- Grundförderung 30% – für alle förderfähigen Heizsysteme. Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt).
- Klimageschwindigkeitsbonus 16% – nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Bis 31.01.2027 gelten 16%, danach sinkt der Satz halbjährlich um 4 Prozentpunkte (auf 12% bis 31.07.2027).
- Einkommensbonus bis 40% – gestaffelt (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen), nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung und Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent.
Gerechnet wird immer nur auf die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit. Liegt Ihre Investition darüber, wirkt der Fördersatz nur auf diesen Betrag – der Rest bleibt vollständig bei Ihnen. Die fachliche Grundlage für die Auslegung ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat, steht im Beitrag KfW-Heizungsförderung seit 21. Juli 2026. Offizielle Programmseite: KfW 458.
KfW-Kredite: Ergänzungskredit 358/359 und Effizienzhaus-Kredit 261
Der KfW-Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt – bis dahin muss die Investition finanziert sein. Dafür gibt es zwei Kreditwege, beide über die Hausbank:
- Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 € je Wohneinheit für die Kosten, die nach dem Zuschuss zu finanzieren bleiben. Der Ergänzungskredit setzt eine bereits erteilte Zuschusszusage voraus (KfW 458 oder BAFA-Einzelmaßnahme); der Kreditantrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach dieser Zusage gestellt werden, und der Zuschuss darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt sein. KfW 358 ist zinsverbilligt für Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € pro Jahr – maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung. KfW 359 gilt ohne Einkommensgrenze, auch für Vermietende und Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Effizienzhaus-Kredit 261: bis 150.000 € je Wohneinheit für die Komplettsanierung, mit Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe. Der Kreditantrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Fachplanung und Baubegleitung sind hier Pflichtbestandteil.
| KfW 261 seit dem 21.07.2026 | Aktuelle Einordnung |
|---|---|
| Kreditrahmen | bis 150.000 € je Wohneinheit |
| Tilgungszuschuss Basis | Effizienzhaus 85 EE und 70 EE: 0 % · 55 EE und Denkmal EE: je 5 % · 40 EE: 10 % |
| Aufschläge | Nachhaltigkeitsklasse +5 Prozentpunkte · Worst-Performing-Building +10 · serielle Sanierung +15 nur bei Effizienzhaus 40 EE/NH oder 55 EE/NH |
| Maximum | bis 40% bzw. 60.000 € je Wohneinheit – nur kumuliert, kein Standardfall |
| Voraussetzung | Effizienzhaus-Stufe mit EE- oder Nachhaltigkeits-Klasse (seit dem 21.07.2026 Fördervoraussetzung) |
| Antragsweg | Vor Vorhabensbeginn über die Hausbank |
Der Tilgungszuschuss ist kein Pauschalwert: Die Effizienzhaus-Stufen 85 EE und 70 EE bringen 0 Prozent. Die bis 40% (max. 60.000 € je Wohneinheit) erreicht nur, wer alle Aufschläge kumuliert. Maßgeblich sind die Konditionen der KfW im Einzelfall. Stand: Juli 2026.
Jetzt Ihr Projekt besprechen
In einem kurzen Erstgespräch klären wir, ob und wie ich Ihnen helfen kann – unverbindlich und ohne Verpflichtung.
Erstgespräch anfragenLieber vorab einschätzen lassen? Der Anfrage-Assistent führt Sie in 5 kurzen Schritten durch die wichtigsten Fragen. Anfrage-Assistent starten
Ø 5,0 von 5 · Durchschnitt der 7 ausgewählten Bewertungen aus meinem Google-Profil
Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Kredit 261) ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte Pflicht. Auch bei BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wird ein Experte gebraucht: Er erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) vor dem Antrag und den Technischen Projektnachweis (TPN) danach. Beim Heizungstausch über KfW 458 sind es die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Die Fachplanung und Baubegleitung wird zusätzlich zur eigentlichen Maßnahme gefördert – sie schmälert das Förderbudget für Dämmung oder Heizung also nicht. Welcher Weg greift, hängt am Programm: BAFA-Einzelmaßnahmen werden bezuschusst, KfW 261 läuft über einen separaten Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss. Die Kosten hängen vom Vorhabenumfang ab; ein konkretes Angebot erhalten Sie im Erstgespräch.
| Förderweg | Bemessungsgrundlage | Ihr Vorteil |
|---|---|---|
| BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Ein-/Zweifamilienhaus | bis 5.000 € förderfähige Kosten | 50% Zuschuss, max. 2.500 € |
| BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Mehrfamilienhaus | 2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 € | 50% Zuschuss |
| KfW 261 (Effizienzhaus) – Ein-/Zweifamilienhaus | 10.000 € separater Kreditbetrag je Vorhaben | 50% Tilgungszuschuss, bis 5.000 € Tilgungserlass |
Stand: Juli 2026. Alle Preise sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die beiden Wege sind nicht identisch: Bei KfW 261 gibt es keinen Zuschuss von 2.500 €, sondern einen Tilgungszuschuss auf den Baubegleitungskredit. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 € brutto je Einzelmaßnahme. Auf Fachplanung und Baubegleitung gibt es keinen iSFP-Bonus: Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Über die Bewilligung entscheidet die Förderstelle im Einzelfall.
Wer stellt welchen Antrag?
Bei der Förderung sind drei Rollen zu unterscheiden. Wer sie vermischt, riskiert im schlechtesten Fall die Förderung:
- Was nur ein Energieeffizienz-Experte darf: die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für KfW 458, die Technische Projektbeschreibung (TPB) und den Technischen Projektnachweis (TPN) für BAFA-Einzelmaßnahmen sowie den iSFP. Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet.
- Was ich mit Ihrer Vollmacht übernehme: die BAFA-Antragstellung für Energieberatung, iSFP und Einzelmaßnahmen – und nach Abschluss den Verwendungsnachweis.
- Was Sie selbst tun: Den KfW-458-Zuschuss beantragen Sie im Portal „Meine KfW". Ein Vollmachtsverfahren gibt es dort nicht. Ich bereite die Unterlagen vor, erstelle die BzA und begleite Sie durch den Antrag.
- Was über die Bank läuft: KfW-Kredite (358/359 und 261) beantragen Sie über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler. Ich liefere die energetischen Nachweise dafür.
So beantragen Sie Ihre Förderung
Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Ich prüfe den Zustand Ihrer Immobilie und wir klären, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
Förderweg festlegen
Wir ordnen jede Maßnahme dem passenden Programm zu und prüfen, ob sich ein iSFP für Ihr Vorhaben rechnet.
Technische Nachweise erstellen
Für BAFA-Einzelmaßnahmen erstelle ich die Technische Projektbeschreibung (TPB); nach der Umsetzung folgt der Technische Projektnachweis (TPN). Die TPB ist zwei Monate gültig – der Antrag muss innerhalb dieser Frist gestellt werden. Für die KfW-Heizungsförderung erstelle ich die Bestätigung zum Antrag (BzA); nach der Umsetzung die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Den Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW" – ich begleite Sie dabei.
Bedingten Vertrag mit dem Fachunternehmen abschließen
Vor der Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen sein – und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Diese Bedingung nachträglich einzufügen ist nicht zulässig und kostet die Förderung.
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
BAFA-Anträge stelle ich mit Vollmacht für Sie. Den KfW-458-Zuschuss beantragen Sie selbst im Portal „Meine KfW" – ich begleite Sie dabei. KfW-Kredite laufen über Ihre Hausbank. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Umsetzung und Nachweise
Nach der Umsetzung erstelle ich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. den Technischen Projektnachweis und bereite den Verwendungsnachweis auf. Über Bewilligung und Auszahlung entscheidet die Förderstelle im Einzelfall.
Zuschuss vorab überschlagen
Häufige Fragen zur Förderung
BAFA oder KfW – welche Förderung passt zu welcher Maßnahme?
Kann ich BAFA und KfW kombinieren?
BAFA- und KfW-Förderung lassen sich in einem Sanierungsvorhaben kombinieren, aber nicht für dieselbe Einzelmaßnahme: je Maßnahme ist nur ein Zuschussprogramm möglich. Wer die Heizung über KfW 458 fördern lässt und gleichzeitig die Fassade dämmt, kombiniert also KfW-Zuschuss und BAFA-Zuschuss in einem Vorhaben. Für dieselbe Maßnahme geht das nicht.
Wer stellt welchen Antrag?
BAFA-Anträge stelle ich mit Vollmacht für Sie – Energieberatung, iSFP und Einzelmaßnahmen. Den KfW-458-Zuschuss für den Heizungstausch beantragen Sie selbst im Portal „Meine KfW"; ein Vollmachtsverfahren gibt es dort nicht. Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleite Sie durch den Antrag. KfW-Kredite laufen über Ihre Hausbank.
Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?
Das hängt vom Programm ab. Für BAFA-Einzelmaßnahmen und den Effizienzhaus-Kredit 261 ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Bei der KfW-Heizungsförderung 458 darf die Bestätigung zum Antrag (BzA) auch das ausführende Fachunternehmen erstellen. Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet und übernehme diese Unterlagen.
Wird der Heizungstausch über die BAFA gefördert?
Nein. Heizungstausch und Wärmepumpe werden seit Februar 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458) gefördert – mit bis 70% Zuschuss, im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt; 80 Prozent nur mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € nur mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind im Haushalt). Die BAFA fördert Energieberatung, iSFP, Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung.
Brauche ich einen iSFP für die Förderung?
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor Beginn der Maßnahme – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Vor der Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen sein – und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Diese Bedingung nachträglich einzufügen ist nicht zulässig und kostet die Förderung. Der Antrag auf die Energieberatung für Wohngebäude muss vor Beratungsbeginn beim BAFA gestellt werden – ich übernehme das für Sie, bevor der Vor-Ort-Termin stattfindet.
Welchen KfW-Kredit gibt es für die Wärmepumpe?
Den KfW-Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 € je Wohneinheit für die Kosten, die nach dem Zuschuss verbleiben. Der Ergänzungskredit setzt eine bereits erteilte Zuschusszusage voraus (KfW 458 oder BAFA-Einzelmaßnahme); der Kreditantrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach dieser Zusage gestellt werden, und der Zuschuss darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt sein. KfW 358 ist zinsverbilligt für Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € pro Jahr (Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung), KfW 359 ist die Variante ohne Einkommensgrenze.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss beim KfW 261?
Seit dem 21.07.2026 werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit EE- oder Nachhaltigkeits-Klasse gefördert – die Klasse ist Fördervoraussetzung. Der Tilgungszuschuss hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab: Effizienzhaus 85 EE und 70 EE erhalten 0 Prozent, 55 EE und Denkmal EE je 5 Prozent, 40 EE 10 Prozent. Die Nachhaltigkeitsklasse bringt 5 Prozentpunkte und der Worst-Performing-Building-Bonus 10 Prozentpunkte. Der Bonus für serielle Sanierung beträgt derzeit 15 Prozentpunkte, gilt aber nur für Effizienzhaus 40 EE/NH und 55 EE/NH. Die 40 Prozent sind das kumulierte Maximum und kein Standardfall. Maximal sind bis 40% beziehungsweise 60.000 € je Wohneinheit möglich.
Wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert?
Ja – auf zwei getrennten Wegen. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden 50% der Kosten bezuschusst: bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind bis zu 5.000 € förderfähig, das ergibt maximal 2.500 €; bei Mehrfamilienhäusern 2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 €. Bei der Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 gibt es dafür keinen Zuschuss, sondern einen separaten Kreditbetrag von 10.000 € je Vorhaben (EFH/ZFH) mit 50% Tilgungszuschuss – also bis zu 5.000 € Tilgungserlass. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Ausgezahlt wird nach Abschluss der Maßnahme und nach Einreichung des Verwendungsnachweises, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die Dauer hängt von der Bearbeitungszeit der Förderstelle und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Über Bewilligung und Auszahlung entscheiden BAFA beziehungsweise KfW im Einzelfall.
Was passiert, wenn der Förderantrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung erfolgt meist wegen formaler Fehler oder unvollständiger Unterlagen. Sie können Widerspruch einlegen oder den Antrag nach Korrektur erneut stellen. Ich bereite die Unterlagen sorgfältig vor und prüfe mit Ihnen, welche Nachweise erforderlich sind.
Jetzt unverbindlich anfragen
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und klären Sie, welcher Förderweg zu Ihrem Vorhaben passt und in welcher Reihenfolge die Anträge laufen.
Erstgespräch anfragenLieber vorab einschätzen lassen? Der Anfrage-Assistent führt Sie in 5 kurzen Schritten durch die wichtigsten Fragen. Anfrage-Assistent starten
Ø 5,0 von 5 · Durchschnitt der 7 ausgewählten Bewertungen aus meinem Google-Profil
