Leistung

Wärmepumpen-Förderung 2026 – BAFA oder KfW? So geht es richtig

Die Wärmepumpen-Förderung läuft seit 2024 über KfW 458: bis 70% Zuschuss, max. 19.600 € (EFH). Heizlastberechnung, BzA und Antragsbegleitung aus einer Hand – in Celle, Hannover & Umgebung.

Wärmepumpen-Förderung Celle – KfW 458 Heizungsförderung mit bis 70% Zuschuss (Symbolbild)
Symbolbild · KI-generiert

Technik vor Zuschuss

Eine förderfähige Wärmepumpe muss zum Gebäude passen

Die Förderhöhe ersetzt keine technische Eignungsprüfung. Vor dem Antrag sollten Heizlast, Heizflächen und Vorlauftemperaturen gemeinsam betrachtet werden.

  • Gebäude und Wärmeverteilung prüfen
  • Förderfähige Anlage passend auslegen
  • BzA und Antrag vor Beginn vorbereiten
Drei technische Faktoren für die Eignung einer Wärmepumpe
Grafik: Energieberatung Barenthin · schematische Darstellung

Wärmepumpen-Förderung 2026: BAFA oder KfW?

Die kurze Antwort: beides – aber für unterschiedliche Dinge. Den Zuschuss für die Wärmepumpe selbst gibt es seit Februar 2024 ausschließlich über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458). Die BAFA führt weiterhin die Liste der förderfähigen Wärmepumpen, prüft die Effizienzanforderungen und fördert flankierende Leistungen wie Energieberatung, iSFP und Dämmung.

Wer also „BAFA Förderung Wärmepumpe" sucht, landet beim richtigen Förderweg über die KfW – und genau dabei begleite ich Sie: von der Heizlastberechnung über die Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zum Antrag im KfW-Portal.

bis 70%
KfW 458 Zuschuss
Boni gedeckelt auf 70%
19.600 €
max. Zuschuss
70% von 28.000 € (EFH)
BAFA-Liste
Gerätevoraussetzung
förderfähige Wärmepumpen
DIN EN 12831
Heizlastberechnung
Pflicht für den Antrag

So setzt sich der KfW-458-Zuschuss zusammen

Basisbonus 30% – für alle förderfähigen Wärmepumpen
+ Klimageschwindigkeitsbonus 16% – bei Austausch einer geeigneten Bestandsheizung; bei Gas in der Regel ab 20 Jahren Anlagenalter, bei Öl/Kohle altersunabhängig (nur selbstgenutzte Wohneinheit; 16% bis 31.01.2027, danach Degression auf 12% bis 31.07.2027)
+ Einkommensbonus bis 40% – gestaffelt (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; nur selbstgenutzte Wohneinheit)
= bis 70% Gesamtförderung; auf 70% gedeckelt, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € auf 80%

Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen ab 21.07.2026.

Hinweis: Der iSFP-Bonus (+5%) gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen – nicht für den KfW 458 Heizungstausch.

Was kostet eine Wärmepumpe – und was bleibt nach der Förderung?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus typischerweise 18.000–28.000 € inklusive Einbau, Erdwärmepumpen 25.000–40.000 €. Förderfähig sind bei KfW 458 bis zu 28.000 € (Einfamilienhaus bzw. erste Wohneinheit). Ein Rechenbeispiel:

  • Investition Luft-Wasser-Wärmepumpe: 28.000 €
  • Förderfähig: 28.000 € → bei 46 % Fördersatz (Grundförderung 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 16%): 12.880 € Zuschuss
  • Mit gestaffeltem Einkommensbonus: im Regelfall bis 19.600 € (70%), bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € bis 22.400 € (80%)

Welcher Fördersatz bei Ihnen realistisch ist, hängt von Bestandsheizung, Wärmequelle und Einkommen ab – das klären wir im Erstgespräch oder Sie rechnen vorab selbst: mit dem kostenlosen KfW 458 Förderrechner.

Heizlastberechnung: Pflicht für den Antrag – und für eine effiziente Anlage

Für den KfW-458-Antrag ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Pflicht. Sie ist aber mehr als eine Formalie: Nur mit korrekt berechneter Heizlast wird die Wärmepumpe richtig dimensioniert. Eine zu große Anlage taktet ineffizient, eine zu kleine schafft an kalten Tagen die Temperatur nicht. Als Heizungsbauermeister und Energieeffizienz-Experte erstelle ich die Berechnung (ab 499 € für EFH) und nutze die Ergebnisse direkt für die Auslegung.

Ob Ihr Haus grundsätzlich für eine Wärmepumpe geeignet ist, zeigt Ihnen vorab unser kostenloser Wärmepumpen-Check.

So kommen Sie zur geförderten Wärmepumpe

  1. Eignung prüfen

    Erste Orientierung mit dem Wärmepumpen-Check – danach prüfe ich Heizkörper, Dämmstand und Vorlauftemperaturen vor Ort.

  2. Heizlastberechnung & Planung

    Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Auswahl einer förderfähigen Wärmepumpe von der BAFA-Liste, Abstimmung mit dem Fachbetrieb.

  3. BzA & KfW-Antrag

    Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA). Den Zuschussantrag stellen Sie im Portal „Meine KfW" – vor Vorhabensbeginn, ich begleite Sie dabei.

  4. Einbau & Nachweis

    Nach der Zusage folgt der Einbau durch den Fachbetrieb. Ich bereite die Nachweise (BnD) auf – über die Auszahlung entscheidet die KfW im Einzelfall.

Wärmepumpe finanzieren: der KfW-Ergänzungskredit

Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt – die Investition muss zunächst vorfinanziert werden. Dafür gibt es den KfW-Ergänzungskredit (358/359): bis 120.000 € je Wohneinheit, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € pro Jahr zinsverbilligt. Voraussetzung ist die Zuschusszusage von KfW 458 oder BAFA.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Gibt es noch eine BAFA-Förderung für Wärmepumpen?

Nein. Seit Februar 2024 wird der Heizungstausch – also auch die Wärmepumpe – ausschließlich über die KfW gefördert (Programm 458 Heizungsförderung). Die BAFA spielt aber weiter eine Rolle: Sie führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen und fördert Energieberatung, iSFP, Dämmung und Heizungsoptimierung.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Ab 21.07.2026 sind über KfW 458 bis 70% möglich: 30% Grundförderung, gegebenenfalls 16% Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Die Gesamtförderung ist auf 70% gedeckelt, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € auf 80%. Klima- und Einkommensbonus gelten nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Bei der ersten Wohneinheit sind bis 28.000 € förderfähige Kosten ansetzbar; das ergibt im Regelfall bis 19.600 €, für Niedrigeinkommen bis 22.400 €.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Förderfähig sind Wärmepumpen, wenn sie die jeweils geltenden technischen Anforderungen erfüllen und in der Liste förderfähiger Geräte geführt sind. Der bisherige Effizienzbonus entfällt ab 21.07.2026.

Brauche ich eine Heizlastberechnung für die Wärmepumpen-Förderung?
Ja. Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist für die förderkonforme Planung, BzA und richtige Dimensionierung der Wärmepumpe in der Praxis regelmäßig erforderlich. Eine falsch ausgelegte Anlage verbraucht deutlich mehr Strom.
Wer stellt den Förderantrag für die Wärmepumpe?

Den KfW-458-Zuschussantrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW" – das ist so vorgesehen. Ich erstelle als zugelassener Energieeffizienz-Experte die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA), bereite alle Unterlagen vor und begleite Sie durch den Antragsprozess.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Wärmepumpe?

Nein. Der iSFP-Bonus (+5%) gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung – nicht für den Heizungstausch über KfW 458. Ein iSFP lohnt sich trotzdem, wenn Sie neben der Heizung weitere Maßnahmen planen.

Kann ich die Wärmepumpe zusätzlich finanzieren?
Ja. Mit dem KfW-Ergänzungskredit (358/359) können Sie nach der Zuschusszusage bis 120.000 € je Wohneinheit finanzieren. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € pro Jahr gibt es die zinsverbilligte Variante (358).

Zuschuss vorab berechnen

Berechnen Sie Ihren möglichen Zuschuss unverbindlich mit dem kostenlosen KfW 458 Förderrechner – oder prüfen Sie mit dem Wärmepumpen-Check, ob Ihr Haus geeignet ist.

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