Leistung

iSFP & Sanierungsfahrplan in Celle

Individueller Sanierungsfahrplan für Celle und Umgebung: 1.600 € für ein Einfamilienhaus. Das BAFA bezuschusst 50% der Kosten, maximal 650 €. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet.

iSFP-Maßnahmenplanung am Gebäudegrundriss mit Dämm- und Fenstermustern (Symbolbild)
Symbolbild · KI-generiert

iSFP Celle – Ihr Sanierungsfahrplan

Ich bin Olaf Barenthin – Energieeffizienz-Experte (Expertenliste des Bundes) und erstelle individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) für Wohngebäude in Celle und Umgebung.

Ein iSFP zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren – mit klarer Kostenübersicht und passender Förderung. Nach der Erstellung kann der 5% iSFP-Bonus für passende, über die BAFA-Förderung bewilligte Einzelmaßnahmen möglich sein – seit Juli 2026 nur bei förderfähigem Investitionsvolumen ab 30.000 € und nur auf den Kostenanteil darüber.

1.600 €
Preis EFH
inkl. Vor-Ort-Termin und Bericht
650 €
BAFA-Zuschuss
50% der Kosten, Erstattung nach Bewilligung
+5%
iSFP-Bonus
ab 30.000 € Investitionsvolumen, nur auf den Anteil darüber
15 J.
Umsetzungszeitraum
nach Erstellung des iSFP

Beratung und Umsetzung in einer Person

Wenn Ihr Sanierungsfahrplan einen Heizungstausch oder einen hydraulischen Abgleich empfiehlt, können Sie die Maßnahme direkt mit mir umsetzen. Als Installateur- und Heizungsbauermeister betreibe ich neben der Energieberatung auch einen eigenen Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbetrieb in Celle, sodass zwischen der Empfehlung im iSFP und der tatsächlichen Umsetzung kein zweiter Betrieb koordiniert werden muss.

Olaf Barenthin ist in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet.

Olaf Barenthin, Energieberater und Heizungsbauermeister – Sanierungsfahrplan in Celle

Was kostet ein iSFP?

Die häufigste Frage zuerst: Ein individueller Sanierungsfahrplan für ein Einfamilienhaus kostet 1.600 €. Die BAFA bezuschusst 50% der Kosten, maximal 650 €. Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Sie als Antragsteller aus. Sie zahlen mein Honorar zunächst in voller Höhe und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung und Verwendungsnachweis erstattet. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA. Rechnerisch verbleiben Ihnen nach der Erstattung 950 €. Stand: Juli 2026, Quelle: BAFA Energieberatung Wohngebäude.

GebäudetypPreis (Rechnungsbetrag)BAFA-Zuschussverbleibend nach Erstattung
Einfamilienhaus1.600 €max. 650 €950 €
Zweifamilienhaus1.800 €max. 650 €auf Anfrage
Mehrfamilienhausab 2.000 €max. 850 €auf Anfrage

Preise und BAFA-Zuschuss: Stand Juli 2026. Alle Preise sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet. Der iSFP kann sich lohnen: Bei passenden BAFA-Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster, die innerhalb von 15 Jahre nach Erstellung des Plans umgesetzt werden, kann der 5% iSFP-Bonus möglich sein – seit Juli 2026 nur bei förderfähigem Investitionsvolumen ab 30.000 €, auf den Kostenanteil darüber.

Rechenbeispiel iSFP-Bonus (Einfamilienhaus)

Sie planen Sanierungsmaßnahmen an einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit). Ohne iSFP sind nur 30.000 € der Kosten förderfähig, mit iSFP bis zu 60.000 €. Beispiel: Bei 45.000 € förderfähigen Kosten ergeben 15 Prozent auf die vollen 45.000 € = 6.750 €, zusätzlich 5 Prozent auf die 15.000 € oberhalb der Schwelle = 750 € – zusammen 7.500 €. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA. Ob sich der Sanierungsfahrplan rechnet, hängt vom geplanten Maßnahmenpaket ab.

Ablauf der iSFP-Erstellung

  1. Erstes Gespräch

    Ich bespreche Ihre Ziele und kläre offene Fragen.

  2. BAFA-Antrag vor Beratungsbeginn

    Der Antrag auf die Energieberatung für Wohngebäude muss vor Beratungsbeginn beim BAFA gestellt werden – ich übernehme das für Sie, bevor der Vor-Ort-Termin stattfindet.

  3. Vor-Ort-Termin

    Beim Vor-Ort-Termin nehme ich alle relevanten Daten auf: Gebäudehülle, Heizung, Fenster, Dämmung.

  4. Analyse & Berechnung

    Auf Basis der Daten erstelle ich Ihren individuellen Sanierungsfahrplan mit konkreten Maßnahmenempfehlungen.

  5. Übergabe & Beratung

    Sie erhalten Ihren iSFP als Dokument und ich erkläre Ihnen alle Empfehlungen.

  6. Förderung der Maßnahmen

    Setzen Sie Maßnahmen aus dem Plan um, stelle ich BAFA-Anträge mit Vollmacht für Sie. Bei der KfW-Heizungsförderung erstelle ich die Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleite Sie bei der Antragstellung im Portal „Meine KfW".

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Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein iSFP ist Ihr persönlicher Fahrplan für die energetische Sanierung. Er zeigt Ihnen:

  • Den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes
  • Welche Maßnahmen sinnvoll sind (z.B. Heizungstausch, Dämmung, Fenster) sowie die Heizlastberechnung als Planungsgrundlage
  • In welcher Reihenfolge Sie sanieren sollten
  • Welche Kosten und Förderungen Sie erwarten können
  • Wie sich Ihr Energieverbrauch nach der Sanierung entwickelt

Sie können die empfohlenen Maßnahmen Schritt für Schritt umsetzen – in Ihrem eigenen Tempo. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Der iSFP muss bereits bei der Antragstellung vorliegen.

Gut zu wissen: Der iSFP ist ein offizielles Format, das vom BAFA vorgegeben wird. Einen förderfähigen iSFP dürfen nur Energieberater erstellen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind.

Sanieren, ohne spätere Schritte zu verbauen

Der iSFP betrachtet nicht nur einzelne Maßnahmen. Er zeigt, welche Schritte zusammengehören und in welcher Reihenfolge sie technisch sinnvoll sein können.

  • Ist-Zustand verstehen
  • Maßnahmen aufeinander abstimmen
  • In eigenem Tempo umsetzen
Vier Schritte von der Bestandsaufnahme bis zur schrittweisen Umsetzung des Sanierungsfahrplans
Schematische Darstellung · Der iSFP verpflichtet nicht zur Umsetzung

iSFP-Förderung – 50% Zuschuss vom BAFA

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 50% der Beratungskosten:

  • Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus: maximal 650 € Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten): maximal 850 € Zuschuss

Reihenfolge beachten: Der Antrag auf die Energieberatung für Wohngebäude muss vor Beratungsbeginn beim BAFA gestellt werden – ich übernehme das für Sie, bevor der Vor-Ort-Termin stattfindet. Den BAFA-Antrag stelle ich mit Vollmacht für Sie.

Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Sie als Antragsteller aus. Sie zahlen mein Honorar zunächst in voller Höhe und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung und Verwendungsnachweis erstattet. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt einmalig ein weiterer Zuschuss von bis zu 250 € hinzu, wenn der Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird (100 Prozent des Honorars bis maximal 250 €).

Die Förderrichtlinie für die Energieberatung für Wohngebäude gilt in ihrer Fassung vom 31. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Ob es eine Nachfolgeregelung gibt, ist derzeit offen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Zusätzlich: Der iSFP-Bonus von 5% kann für passende BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan möglich sein – zum Beispiel Dämmung oder Fenstertausch. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Der iSFP muss bereits bei der Antragstellung vorliegen. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Brauche ich einen Sanierungsfahrplan oder einen Energieausweis?

Beide Dokumente werden häufig verwechselt, sie beantworten aber unterschiedliche Fragen. Der Energieausweis ist eine Bestandsaufnahme: Er dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes und wird typischerweise bei Verkauf, Vermietung, Neubau oder bei Änderungen am Gebäude im Sinne von § 36 GModG (bis zum 28.07.2026: § 48 GEG) benötigt – nur wenn mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe betroffen sind. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist dagegen freiwillig und plant die Sanierung für die kommenden Jahre.

Zur Orientierung:

  • Sie verkaufen oder vermieten: Sie brauchen einen Energieausweis. Der iSFP ersetzt ihn nicht.
  • Sie planen BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster: Mit iSFP steigt die förderfähige Summe von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt. Der 5% iSFP-Bonus kommt hinzu, nur auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze (Einfamilienhaus 30.000 €, Mehrfamilienhaus gestaffelt höher).
  • Sie tauschen nur die Heizung: Dann bringt der iSFP-Bonus nichts. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
  • Sie wollen beides: Ein Bedarfsausweis liefert eine Datenbasis, die teilweise in den iSFP einfließen kann – die kombinierte Beauftragung ist dann oft sinnvoll.

Das GModG löst keine Austauschpflicht für bestehende Energieausweise aus. Ausgestellte Ausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit (§ 79 Abs. 3 GModG). Welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist, was sie kostet und in welchen Fällen sie Pflicht wird, steht auf der Seite zum Energieausweis.

KriteriumEnergieausweisiSFP
ZweckDokumentiert den energetischen ZustandPlant die Sanierung Schritt für Schritt
Pflicht?Ja je nach Anlass – typischerweise bei Verkauf, Vermietung, Neubau und Änderungen an Außenbauteilen im Sinne von § 36 GModG (bis zum 28.07.2026: § 48 GEG)Nein – freiwillig
Zeitbezug10 Jahre gültigBonus für Maßnahmen innerhalb von 15 Jahre nach Erstellung
Kosten (EFH)ab 120 € (Verbrauchsausweis) / ab 450 € (Bedarfsausweis)1.600 €
Förderung der ErstellungKeine50% BAFA-Zuschuss, maximal 650 €
Bonus auf weitere MaßnahmenNein5% iSFP-Bonus auf BAFA-Einzelmaßnahmen – nur auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze (Einfamilienhaus 30.000 €, Mehrfamilienhaus gestaffelt höher)
Wer darf ausstellen?Ausstellungsberechtigte nach § 88 GModG (je nach Nachweis z. B. Ingenieure, Architekten, Techniker, Handwerksmeister)Nur Energieeffizienz-Experten der Expertenliste des Bundes

Alle Preise sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Der iSFP muss bereits bei der Antragstellung vorliegen. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA im Einzelfall.

Der iSFP ist Voraussetzung, wenn der 5% Bonus auf passende BAFA-Einzelmaßnahmen beantragt werden soll.

Alle Leistungen und Preise für Celle und Umgebung finden Sie auf der Seite zum Einsatzgebiet.

Sanierungsfahrplan Celle – Ihre Vorteile

  • Klarheit: Sie bekommen eine fachliche Einordnung, welche Maßnahmen sinnvoll sein können – und welche eher nicht.
  • Mehr Förderung: 5% iSFP-Bonus auf passende BAFA-Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster – Bedingungen siehe Rechenbeispiel und FAQ.
  • Höhere Förderobergrenze: Mit iSFP steigt die förderfähige Summe von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt.
  • Flexibilität: Für den iSFP-Bonus zählen Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahre nach Erstellung umgesetzt werden – sanieren Sie in Ihrem eigenen Tempo.
  • Nachweisbarer Zustand: Ein besserer energetischer Zustand ist beim Verkauf ein Argument – über den Preis entscheidet der Markt.
  • Alles aus einer Hand: Von der Energieberatung bis zur BAFA-Antragstellung mit Vollmacht bzw. KfW-Begleitung – ich begleite Sie.

Häufige Fragen zum iSFP

Was kostet ein iSFP (Sanierungsfahrplan) in Celle?

Für ein Einfamilienhaus stelle ich 1.600 € in Rechnung. Das BAFA bezuschusst 50% der Kosten, maximal 650 €. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet. Rechnerisch verbleiben Ihnen danach 950 €.

Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes und wird typischerweise bei Verkauf, Vermietung, Neubau oder bei Änderungen am Gebäude im Sinne von § 36 GModG (bis zum 28.07.2026: § 48 GEG) benötigt – nur wenn mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe betroffen sind. Der iSFP ist freiwillig und beschreibt einen Maßnahmenplan für die Sanierung; er kann den 5% iSFP-Bonus auf passende BAFA-Einzelmaßnahmen ermöglichen (nur auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze (Einfamilienhaus 30.000 €, Mehrfamilienhaus gestaffelt höher)). Beide Dokumente haben unterschiedliche Zwecke und lassen sich kombinieren.

Kann der iSFP den Energieausweis ersetzen?
Nein. Der iSFP ist ein Beratungsinstrument für die Sanierungsplanung, nicht das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtdokument. Bei Verkauf oder Vermietung benötigen Sie einen gültigen Energieausweis – als Verbrauchs- oder als Bedarfsausweis.
Was ist günstiger: iSFP oder Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis ist mit ab 120 € am günstigsten, ein Bedarfsausweis kostet ab 450 €. Der iSFP kostet 1.600 €; das BAFA bezuschusst 50% der Beratungskosten, maximal 650 €. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet. Alle Preise sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der Preis allein entscheidet aber nicht – die beiden Dokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke.

Wie lange kann ich den iSFP-Bonus nutzen?

Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Der iSFP muss bereits bei der Antragstellung vorliegen. In diesem Zeitraum kann der 5% iSFP-Bonus für passende empfohlene BAFA-Einzelmaßnahmen möglich sein – seit Juli 2026 nur bei förderfähigem Investitionsvolumen ab 30.000 € und nur auf den Kostenanteil darüber.

Brauche ich einen Energieberater für KfW-Förderung?
Ja, für viele KfW-Programme ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet. BAFA-Anträge stelle ich mit Vollmacht für Sie, bei der KfW-Antragstellung begleite ich Sie und koordiniere alle Unterlagen (BzA).
Was bringt der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus kann 5% zusätzliche BAFA-Förderung auf passende Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster ermöglichen. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Seit Juli 2026 gilt der Bonus nur bei förderfähigem Investitionsvolumen ab 30.000 € – und nur auf den Kostenanteil darüber. Außerdem steigt die förderfähige Summe: von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt (2.–6. Wohneinheit je 15.000 €, mit iSFP je 30.000 €; ab der 7. je 8.000 €, mit iSFP je 15.000 €).

Muss ich alle Maßnahmen umsetzen?

Nein, der iSFP ist eine Empfehlung. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie wann umsetzen.

Was ist der Unterschied zwischen einem iSFP vom Energieberater und vom Gutachter?

Ein iSFP von einem in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteten Energieeffizienz-Experten umfasst persönliches Beratungsgespräch, Vor-Ort-Aufnahme, BAFA-förderfähigen Bericht und BAFA-Antragstellung mit Vollmacht. Bei KfW-Förderungen erstelle ich die erforderlichen Bestätigungen und begleite die Antragstellung. Ich begleite Sie darüber hinaus bis zur fertigen Heizungsinstallation – Beratung und Umsetzung aus einer Hand.

Wie lange dauert die iSFP-Erstellung?

Den Vor-Ort-Termin (ca. 2–3 Stunden) vereinbaren wir kurzfristig. Danach folgt die Auswertung und Erstellung des BAFA-konformen Berichts – die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Gebäudes, vom BAFA-Verfahren und vom Einzelfall ab.

Lohnt sich ein iSFP bei einem Neubau?

Nein. Der iSFP ist ein Sanierungsfahrplan für bestehende Gebäude und nicht für Neubauten gedacht. Bei einem Neubau sind andere Förderprogramme relevant (z. B. KfW-Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau"). Für bestehende Wohngebäude ist der iSFP dagegen meist sinnvoll.

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