BAFA-Zuschuss für Ihre Sanierung berechnen
Die BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen am Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) mit bis 15% Zuschuss – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die förderfähige Investitionssumme (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt: 2.–6. Wohneinheit je 30.000 € statt 15.000 €, ab der 7. je 15.000 € statt 8.000 €) und es gibt +5% iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 €.
Stand: Juli 2026, Quelle: BAFA BEG-Einzelmaßnahmen. Für Einzelmaßnahmen gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Konditionen.
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Beispiel: Bei 45.000 € förderfähigen Kosten ergeben 15 Prozent auf die vollen 45.000 € = 6.750 €, zusätzlich 5 Prozent auf die 15.000 € oberhalb der Schwelle = 750 € – zusammen 7.500 €.
Hinweis zur Berechnung
Dieser Rechner dient der Orientierung. Maßgeblich sind die aktuellen BAFA-Richtlinien. Tatsächliche Förderhöhen können abweichen.
Ihr BAFA Förderrechner
Ihr BAFA-Förderergebnis
Unverbindliche Orientierung – keine Förderzusage.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Förderzusage. Über die Förderfähigkeit und die Höhe entscheiden BAFA bzw. KfW im Einzelfall auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie. Den Zuschuss zahlt das BAFA erst nach Umsetzung und Verwendungsnachweis aus – die Kosten fallen vorher in voller Höhe an.
Mit einem iSFP ist eine höhere Förderung möglich:
Mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Investitionssumme (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt) – sofern entsprechende BAFA-Maßnahmen umgesetzt und bewilligt werden. Der Bonus von 5% kommt nur auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze (Einfamilienhaus 30.000 €, Mehrfamilienhaus gestaffelt höher) hinzu.
iSFP Sanierungsfahrplan ab 1.600 €. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet. Mehr zum Sanierungsfahrplan erfahren →
Vor-Ort-Termine biete ich vor allem in Celle und im direkten Umland an. Neue Termine kann ich ab November 2026 wieder einplanen. Wenn dieser Zeitraum für Sie passt, freue ich mich schon jetzt über Ihre Anfrage.
Warum lohnt sich ein iSFP?
| Ohne iSFP | Mit iSFP | |
|---|---|---|
| Fördersatz | bis 15% | bis 15% plus 5% iSFP-Bonus – nur auf den Kostenanteil oberhalb der Schwelle |
| Max. förderfähig (1. WE) | 30.000 € | 60.000 € |
| Max. förderfähig (WE 2–6) | je 15.000 € | je 30.000 € |
| Max. förderfähig (ab 7. WE) | je 8.000 € | je 15.000 € |
| Max. Zuschuss (1. WE) | 4.500 € | 10.500 € |
Der iSFP-Bonus gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) – nicht für den KfW-458-Heizungstausch. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Die förderfähigen Höchstbeträge gelten je Gebäude als Summe über alle Wohneinheiten. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Förderzusage. Über die Förderfähigkeit und die Höhe entscheiden BAFA bzw. KfW im Einzelfall auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie.
BAFA-Förderung beantragen – so unterstütze ich Sie
Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen umfasst alle Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, Fenstertausch sowie Heizungsoptimierung (z. B. Hydraulischer Abgleich).
Ich übernehme die BAFA-Antragstellung mit Vollmacht für Sie. Das bedeutet: Ich erstelle die technische Projektbeschreibung (TPB), reiche den Antrag beim BAFA ein und bereite die Unterlagen entsprechend den BAFA-Anforderungen auf. Über die Bewilligung und die Auszahlung an Sie entscheidet das BAFA im Einzelfall.
Noch mehr Förderung mit iSFP
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt die förderfähige Investitionssumme (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Die Kosten für den iSFP (ab 1.600 €) lassen sich bei größeren Maßnahmen häufig über die Mehrzuschüsse auffangen – ob das in Ihrem Fall aufgeht, rechne ich vorab durch.
Heizungstausch? Das läuft über die KfW
Seit 2024 wird der Heizungstausch nicht mehr über die BAFA, sondern über die KfW (Programm 458) gefördert. Der iSFP-Bonus gilt dabei nicht. Nutzen Sie unseren KfW 458 Förderrechner für die Berechnung Ihres Heizungstausch-Zuschusses.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Wie viel Zuschuss erhalte ich für die Fassadendämmung?
Lohnt sich ein iSFP vor der Sanierung?
Kann ich mehrere BAFA-Maßnahmen kombinieren?
Ja, mehrere BAFA-Einzelmaßnahmen und mehrere Anträge sind möglich. Sie teilen sich aber dieselbe förderfähige Höchstgrenze des Gebäudes – ein neuer Deckel je Maßnahme entsteht nicht. Bei Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung gilt die Höchstgrenze pro Gebäude und Kalenderjahr; bei Anlagen zur Wärmeerzeugung dagegen pro Gebäude insgesamt und unabhängig vom Zeitraum. Bei Mehrfamilienhäusern sind die Höchstgrenzen nach Wohneinheiten gestaffelt.
Muss ich einen iSFP haben für BAFA-Förderung?
Nein, ein iSFP ist keine Voraussetzung für die BAFA-Förderung. Ohne iSFP erhalten Sie bis 15% Zuschuss bei maximal 30.000 € förderfähiger Investitionssumme für die erste Wohneinheit (bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt). Mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Summe (60.000 € für die erste Wohneinheit). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent.
Zählt Heizungstausch zur BAFA-Förderung?
Wie lange dauert die BAFA-Auszahlung?
Die BAFA-Auszahlung erfolgt in der Regel einige Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antragsaufkommen.
Werden nur bestimmte Dämmstoffe gefördert?
Die BAFA fördert alle Dämmstoffe und Fenster, die die technischen Mindestanforderungen (U-Werte) der BEG erfüllen. Die genauen Anforderungen hängen vom Bauteil ab und werden im Rahmen der Energieberatung geprüft.
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