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BAFA Förderrechner – Zuschuss für Ihre Sanierungsmaßnahmen berechnen

Berechnen Sie kostenlos Ihren BAFA-Zuschuss für Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung – mit aktuellem iSFP-Bonus.

BAFA-Zuschuss für Ihre Sanierung berechnen

Die BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen am Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) mit bis 15% Zuschuss – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die förderfähige Investitionssumme (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt: 2.–6. Wohneinheit je 30.000 € statt 15.000 €, ab der 7. je 15.000 € statt 8.000 €) und es gibt +5% iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 €.

Stand: Juli 2026, Quelle: BAFA BEG-Einzelmaßnahmen. Für Einzelmaßnahmen gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Konditionen.

Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Beispiel: Bei 45.000 € förderfähigen Kosten ergeben 15 Prozent auf die vollen 45.000 € = 6.750 €, zusätzlich 5 Prozent auf die 15.000 € oberhalb der Schwelle = 750 € – zusammen 7.500 €.

Hinweis zur Berechnung

Dieser Rechner dient der Orientierung. Maßgeblich sind die aktuellen BAFA-Richtlinien. Tatsächliche Förderhöhen können abweichen.

Ihr BAFA Förderrechner

Angaben zur Maßnahme
Brutto-Investitionskosten inkl. Installation
Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude

Warum lohnt sich ein iSFP?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zwei Vorteile bringen: die doppelte förderfähige Investitionssumme (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt) und – nur auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze (Einfamilienhaus 30.000 €, Mehrfamilienhaus gestaffelt höher) – den Bonus von 5%. Beispiel: Bei 45.000 € förderfähigen Kosten ergeben 15 Prozent auf die vollen 45.000 € = 6.750 €, zusätzlich 5 Prozent auf die 15.000 € oberhalb der Schwelle = 750 € – zusammen 7.500 €. Kosten für den iSFP: ab 1.600 €. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet.
Ohne iSFPMit iSFP
Fördersatzbis 15%bis 15% plus 5% iSFP-Bonus – nur auf den Kostenanteil oberhalb der Schwelle
Max. förderfähig (1. WE)30.000 €60.000 €
Max. förderfähig (WE 2–6)je 15.000 €je 30.000 €
Max. förderfähig (ab 7. WE)je 8.000 €je 15.000 €
Max. Zuschuss (1. WE)4.500 €10.500 €

Der iSFP-Bonus gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) – nicht für den KfW-458-Heizungstausch. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Die förderfähigen Höchstbeträge gelten je Gebäude als Summe über alle Wohneinheiten. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Förderzusage. Über die Förderfähigkeit und die Höhe entscheiden BAFA bzw. KfW im Einzelfall auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie.

BAFA-Förderung beantragen – so unterstütze ich Sie

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen umfasst alle Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, Fenstertausch sowie Heizungsoptimierung (z. B. Hydraulischer Abgleich).

Ich übernehme die BAFA-Antragstellung mit Vollmacht für Sie. Das bedeutet: Ich erstelle die technische Projektbeschreibung (TPB), reiche den Antrag beim BAFA ein und bereite die Unterlagen entsprechend den BAFA-Anforderungen auf. Über die Bewilligung und die Auszahlung an Sie entscheidet das BAFA im Einzelfall.

Noch mehr Förderung mit iSFP

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt die förderfähige Investitionssumme (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Die Kosten für den iSFP (ab 1.600 €) lassen sich bei größeren Maßnahmen häufig über die Mehrzuschüsse auffangen – ob das in Ihrem Fall aufgeht, rechne ich vorab durch.

Heizungstausch? Das läuft über die KfW

Seit 2024 wird der Heizungstausch nicht mehr über die BAFA, sondern über die KfW (Programm 458) gefördert. Der iSFP-Bonus gilt dabei nicht. Nutzen Sie unseren KfW 458 Förderrechner für die Berechnung Ihres Heizungstausch-Zuschusses.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Wie viel Zuschuss erhalte ich für die Fassadendämmung?
Die BAFA fördert Fassadendämmung mit bis 15% der förderfähigen Kosten. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Wichtig ist außerdem die förderfähige Obergrenze: ohne iSFP 30.000 €, mit iSFP 60.000 € für die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Staffel: 2.–6. Wohneinheit je 15.000 € (mit iSFP je 30.000 €), ab der 7. je 8.000 € (mit iSFP je 15.000 €). Beispiel: Bei 45.000 € förderfähigen Kosten ergeben 15 Prozent auf die vollen 45.000 € = 6.750 €, zusätzlich 5 Prozent auf die 15.000 € oberhalb der Schwelle = 750 € – zusammen 7.500 €. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA. Alles zur Dämmförderung finden Sie auf der Leistungsseite.
Lohnt sich ein iSFP vor der Sanierung?
Der iSFP kann sich doppelt auszahlen: höherer Fördersatz für den Kostenanteil oberhalb der Schwelle und die doppelte förderfähige Investitionssumme (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt) – wirksam, sobald entsprechende BAFA-Maßnahmen umgesetzt und bewilligt werden. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Der iSFP muss bereits bei der Antragstellung vorliegen. Ein iSFP kostet ab 1.600 € brutto. Sie zahlen das Honorar zunächst voll und erhalten den Zuschuss nach Bewilligung vom BAFA erstattet. Mehr zum iSFP.
Kann ich mehrere BAFA-Maßnahmen kombinieren?

Ja, mehrere BAFA-Einzelmaßnahmen und mehrere Anträge sind möglich. Sie teilen sich aber dieselbe förderfähige Höchstgrenze des Gebäudes – ein neuer Deckel je Maßnahme entsteht nicht. Bei Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung gilt die Höchstgrenze pro Gebäude und Kalenderjahr; bei Anlagen zur Wärmeerzeugung dagegen pro Gebäude insgesamt und unabhängig vom Zeitraum. Bei Mehrfamilienhäusern sind die Höchstgrenzen nach Wohneinheiten gestaffelt.

Muss ich einen iSFP haben für BAFA-Förderung?

Nein, ein iSFP ist keine Voraussetzung für die BAFA-Förderung. Ohne iSFP erhalten Sie bis 15% Zuschuss bei maximal 30.000 € förderfähiger Investitionssumme für die erste Wohneinheit (bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt). Mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Summe (60.000 € für die erste Wohneinheit). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Höchstgrenze gewährt – beim Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern oberhalb der gestaffelten Höchstgrenze (z. B. 45.000 € bei zwei, 105.000 € bei sechs Wohneinheiten). Wer darunter bleibt, erhält den Grundfördersatz von 15 Prozent.

Zählt Heizungstausch zur BAFA-Förderung?
Nein, der Heizungstausch wird seit 2024 nicht mehr über die BAFA, sondern über die KfW gefördert (Programm 458). Der iSFP-Bonus gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen. Nutzen Sie unseren KfW 458 Förderrechner für die Berechnung.
Wie lange dauert die BAFA-Auszahlung?

Die BAFA-Auszahlung erfolgt in der Regel einige Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antragsaufkommen.

Werden nur bestimmte Dämmstoffe gefördert?

Die BAFA fördert alle Dämmstoffe und Fenster, die die technischen Mindestanforderungen (U-Werte) der BEG erfüllen. Die genauen Anforderungen hängen vom Bauteil ab und werden im Rahmen der Energieberatung geprüft.

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