Drei Faktoren bestimmen die Wärmepumpen-Eignung
Eine Wärmepumpe wird nicht allein nach dem Baujahr bewertet. Entscheidend ist, wie Gebäudehülle, Heizflächen und benötigte Vorlauftemperatur zusammenspielen.
- Wärmeverluste realistisch einschätzen
- Heizflächen und Hydraulik prüfen
- Anlage auf die Heizlast auslegen
Wärmepumpe – Heizen mit erneuerbarer Energie und Förderberatung
Eine Wärmepumpe ist heute eines der effizientesten Heizsysteme für Wohngebäude: Sie entzieht der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärmeenergie und hebt sie mit einem Verdichter auf ein Temperaturniveau, das zum Heizen ausreicht. Das Prinzip ähnelt einem Kühlschrank – nur umgekehrt. Für den Einbau können über KfW 458 Zuschüsse infrage kommen; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen und Ihr Einzelfall.
Als in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte und Installateur- und Heizungsbauermeister berate ich Sie unabhängig und erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA). Den fachgerechten Einbau übernimmt mein Meisterbetrieb Barenthin Heizung in Celle und Umgebung.
So funktioniert eine Wärmepumpe – interaktiv
Verfolgen Sie den Kältemittel-Kreislauf von Verdampfer über Verdichter bis zum Verflüssiger und stellen Sie Außen- und Vorlauftemperatur ein – die Animation zeigt live, wie sich der COP (Momentwert am jeweiligen Betriebspunkt) verändert und warum niedrige Vorlauftemperaturen so wichtig sind. Der über das Jahr erreichte Wert (Jahresarbeitszahl) liegt darunter.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Förderzusage. Über die Förderfähigkeit und die Höhe entscheiden BAFA bzw. KfW im Einzelfall auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie.
Ist Ihr Haus wärmepumpentauglich?
Die Wärmepumpentauglichkeit lässt sich systematisch prüfen – sie ist keine Glaubensfrage. Entscheidend ist nicht das Baujahr allein, sondern ob sich die Vorlauftemperatur dauerhaft niedrig halten lässt. Häuser jüngeren Baujahrs und teilsanierte Altbauten mit neuen Fenstern und gedämmtem Dach erfüllen die Bedingungen in meiner Praxis häufig direkt, oft ohne große Vorarbeiten. Bei unsanierten Vorkriegsbauten lohnt dagegen zuerst der Blick auf die Gebäudehülle.
Die folgenden vier Punkte können Sie selbst einschätzen, bevor wir uns das Gebäude gemeinsam ansehen. Sie sind Erfahrungswerte für eine erste Einordnung und ersetzen keine Berechnung.
Eignung selbst einschätzen – vier Punkte
Heizflächen ansehen
Eine Fußbodenheizung ist ideal, große Plattenheizkörper funktionieren ebenfalls gut. Kleine, alte Röhrenradiatoren brauchen höhere Vorlauftemperaturen – hier reicht oft ein teilweiser Heizkörpertausch statt einer Fußbodenheizung.
Vorlauftemperatur testen
Für einen effizienten Betrieb ist eine Vorlauftemperatur im optimalen Bereich von 35–45 °C anzustreben. Davon getrennt ist der 55-°C-Praxistest als Faustregel: Begrenzen Sie die bestehende Heizung an einem kalten Tag auf 55 °C. Werden alle Räume warm, ist das ein starkes Indiz für die Eignung – aber keine Garantie. Werden höhere Temperaturen benötigt, schließt das eine moderne oder speziell ausgelegte Wärmepumpe nicht automatisch aus; dann ist eine genaue Heizlast- und Heizflächenprüfung besonders wichtig.
Dämmzustand einordnen
Fassade, Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Fenster bestimmen, wie viel Wärme verloren geht. Je weniger das ist, desto kleiner und günstiger fällt die Wärmepumpe aus.
Jahresverbrauch heranziehen
Den Jahresverbrauch finden Sie auf der Heizkostenabrechnung. Auf die Fläche bezogen zeigt er, wo Ihr Gebäude steht: ein niedriger spezifischer Verbrauch spricht für eine problemlose Umstellung, ein hoher für Handlungsbedarf an der Gebäudehülle.
Was eine Selbsteinschätzung leisten kann – und was nicht
Warum jetzt eine Wärmepumpe einbauen?
- Förderung prüfen: Für den Heizungstausch können KfW-Zuschüsse infrage kommen. Voraussetzungen und Förderhöhe richten sich nach dem Gebäude, der Ausgangsheizung und den jeweils aktuellen KfW-Bedingungen.
- Betriebskosten: Im Gebäudebestand hat das Fraunhofer ISE bei Luft-Wasser-Wärmepumpen eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,4 gemessen (Spanne 2,6–4,9). Ob der Betrieb günstiger ist als mit Gas oder Öl, hängt von Strom- und Brennstoffpreis und der erreichten Jahresarbeitszahl ab – das rechne ich für Ihr Gebäude durch.
- Unabhängig von fossilen Brennstoffen: kein Bezug von Öl oder Gas – damit unabhängig von deren Preisentwicklung.
- Verkaufsargument: Ein modernes Heizsystem verbessert die Energieeffizienzklasse. Ein besserer energetischer Zustand ist beim Verkauf ein Argument – über den Preis entscheidet der Markt.
- Geringe direkte Emissionen: Im Betrieb entstehen keine direkten CO₂-Emissionen vor Ort – die Gesamtbilanz hängt vom Strommix ab und verbessert sich mit dessen Anteil erneuerbarer Energien.
- Alles aus einer Hand: Beratung, Antragsbegleitung und Einbau durch einen Ansprechpartner.
Muss ich meine Heizung überhaupt tauschen?
Nein. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht (§ 71 GEG) und das Betriebsverbot für alte Heizkessel (§ 72 GEG) sind mit dem GModG zum 29. Juli 2026 aufgehoben worden. Eine Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen besteht nicht. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist damit eine wirtschaftliche und technische Entscheidung – die Argumente dafür sind Betriebskosten, Förderung und Unabhängigkeit von Brennstoffpreisen, keine Frist.
Wer sich stattdessen für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, sollte allerdings die Folgepflichten kennen: Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, ist ein stufenweise steigender Anteil biogener oder synthetischer Brennstoffe gesetzlich vorgesehen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (§ 43 GModG). Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasseheizungen sind davon ausgenommen; für bereits eingebaute Heizungen gilt Bestandsschutz. Die Quote betrifft nur Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, und verpflichtet den Eigentümer bezogen auf die bereitgestellte Wärme. Ein Einbauverbot für Gas- oder Ölheizungen gibt es nicht, und die erste Stufe greift erst 2029.
Die kommunale Wärmeplanung löst seit dem 29. Juli 2026 keine Heizungspflicht und keine Frist mehr aus. Sie bleibt aber die wichtigste Entscheidungsgrundlage: Sie zeigt, ob für Ihre Straße ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz geplant ist – und damit, ob sich Warten lohnt oder ein Tausch jetzt sinnvoll ist. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet die Kommunen, eine Wärmeplanung aufzustellen. Es verpflichtet Eigentümer nicht zu einer bestimmten Heizung.
Rechtsstand: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) i. d. F. v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), in Kraft seit 29.07.2026. Das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde umbenannt; Teile der Paragrafen sind neu numeriert.
Welche Wärmepumpe passt zu Ihrem Haus?
Die drei gängigen Typen unterscheiden sich in Wärmequelle, Effizienz und Installationsaufwand:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Entnimmt Wärme aus der Außenluft. Günstigste Installation, da kein Erdreich-Erschließung nötig. Ideal für Bestands- und Neubauten gleichermaßen. Häufigste Variante in der Region.
- Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme): Nutzt die konstante Erdwärme über Erdsonden oder Flächenkollektoren. In derselben Feldmessung erreichten diese Anlagen im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 4,3 (Spanne 3,6–5,4) – dafür ist die Installation aufwendiger und genehmigungspflichtig.
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe: Erschließt Grundwasser als Wärmequelle. Sehr hohe Effizienz, aber nur bei geeignetem Grundwasservorkommen möglich – Genehmigung erforderlich.
COP, SCOP und Jahresarbeitszahl – welche Zahl was aussagt
Drei Größen werden häufig verwechselt: Der COP ist ein Momentwert an einem genormten Prüfpunkt (DIN EN 14511). Der SCOP ist ein normierter Saisonwert für den Produktvergleich (DIN EN 14825). Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist der real gemessene Jahreswert einer eingebauten Anlage inklusive Hilfsenergie; vorausberechnet wird sie nach VDI 4650-1.
Im Gebäudebestand hat das Fraunhofer ISE bei 61 Luft-Wasser-Wärmepumpen eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,4 gemessen, mit einer Spanne von 2,6 bis 4,9 (Feldmessung, Pressemitteilung vom 3. November 2025). Sole-Wasser-Wärmepumpen erreichten in derselben Messreihe im Mittel 4,3 (Spanne 3,6 bis 5,4). Die Spanne ist groß, weil Gebäudestandard, Vorlauftemperatur und Auslegung den Betrieb stark beeinflussen. Wichtig: Die Feldmessung fand im Gebäudebestand statt, nicht im Neubau.
Der SCOP aus dem Produktdatenblatt liegt in der Regel über diesen Feldwerten. Er ist eine Vergleichsgröße für Geräte und kein zu erwartendes Betriebsergebnis – als Jahresarbeitszahl in eine Betriebskostenrechnung eingesetzt, überschätzt er die Einsparung. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung setze ich deshalb die für Ihr Gebäude erreichbare Jahresarbeitszahl an und nicht den Datenblattwert.
Heizlastberechnung – wichtige Grundlage für jede Wärmepumpe
Eine korrekt ausgelegte Wärmepumpe ist der Schlüssel zu niedrigen Betriebskosten. Ist sie zu groß ausgelegt, taktet sie zu häufig und verliert Effizienz. Ist sie zu klein, wird's im Winter kalt.
Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt genau, wie viel Wärmeleistung Ihr Gebäude bei -12 °C Außentemperatur benötigt. Sie ist die fachlich saubere Grundlage für die Auslegung einer Wärmepumpe und in Förderkontexten regelmäßig erforderlich. Eine formale Antragsvoraussetzung schreibt die KfW für das Programm 458 zwar nicht ausdrücklich vor – ich brauche die Werte aber für eine belastbare Bestätigung zum Antrag (BzA). Ich führe die Berechnung durch (ab 499 € für ein Einfamilienhaus) und lege die Wärmepumpe darauf aus.
Für eine erste Orientierung, in welcher Größenordnung Ihre Wärmepumpe liegen dürfte: Unser kostenloser Heizlast-Rechner schätzt die Heizlast Ihres Hauses in rund 2 Minuten.
BAFA oder KfW – wer fördert die Wärmepumpe?
Die kurze Antwort: beide – aber für Unterschiedliches. Den Zuschuss für die Wärmepumpe selbst gibt es seit Februar 2024 ausschließlich über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458). Die BAFA führt weiterhin die Liste der förderfähigen Wärmepumpen, prüft die technischen Anforderungen und fördert flankierende Leistungen wie Energieberatung, iSFP und Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Förderfähig ist eine Wärmepumpe also nur dann, wenn sie die jeweils geltenden technischen Anforderungen erfüllt und in der Liste förderfähiger Geräte geführt wird. Welche Geräte das sind, ändert sich laufend – ich prüfe das für die konkret geplante Anlage. BAFA- und KfW-Förderung lassen sich in einem Sanierungsvorhaben kombinieren, aber nicht für dieselbe Einzelmaßnahme: je Maßnahme ist nur ein Zuschussprogramm möglich.
KfW 458 – Förderung im Detail
Der Heizungstausch wird über das KfW-Programm 458 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung) als Zuschuss gefördert. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme im KfW-Online-Portal gestellt werden. Vor der Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen sein – und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Diese Bedingung nachträglich einzufügen ist nicht zulässig und kostet die Förderung.
Förderkomponenten:
- Basisbonus 30%: Gilt für alle förderfähigen Wärmepumpen – Stand Juli 2026. Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt).
- Klimageschwindigkeitsbonus (Klimabonus) 16%: nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Der Satz gilt bei Antragstellung bis 31.01.2027, danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus bis 40%: gestaffelt (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; nur selbstgenutzte Wohneinheit)
Maximal kombinierbar: bis 70% der förderfähigen Kosten. Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung und Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind seit dem 21.07.2026 entfallen.
Worauf der Fördersatz wirkt: Gerechnet wird immer nur auf die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit. Liegt Ihre Investition darüber, wirkt der Fördersatz nur auf diesen Betrag – der Rest bleibt vollständig bei Ihnen. Für die Wohneinheiten zwei bis sechs liegt die Grenze bei 15.000 €, ab der siebten bei 8.000 €. Bei der ersten Wohneinheit ergibt das im Regelfall bis 19.600 €, mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus bis 22.400 €.
Vorfinanzierung: Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Über den KfW-Ergänzungskredit (358/359) lassen sich bis 120.000 € je Wohneinheit finanzieren, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € pro Jahr zinsverbilligt. Der Ergänzungskredit setzt eine bereits erteilte Zuschusszusage voraus (KfW 458 oder BAFA-Einzelmaßnahme); der Kreditantrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach dieser Zusage gestellt werden, und der Zuschuss darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt sein.
Als in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte erstelle ich die Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleite Sie bei der KfW-Antragstellung. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Förderzusage. Über die Förderfähigkeit und die Höhe entscheiden BAFA bzw. KfW im Einzelfall auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie.
Wärmepumpe anfragen – unverbindliches Erstgespräch
Ich prüfe, welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, berechne die Heizlast und ermittle die passenden Förderbausteine – unverbindlich und ohne Verpflichtung.
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Ablauf – Wärmepumpe einbauen mit Barenthin
Erstgespräch & Heizlastberechnung
Ich analysiere Ihr Gebäude, berechne die Heizlast nach DIN EN 12831 und empfehle den optimalen Wärmepumpentyp und die passende Leistungsklasse.
Förderfähige Anlage auswählen
Auswahl einer Wärmepumpe aus der Liste förderfähiger Geräte, Abstimmung der Auslegung und Klärung, welche Boni in Ihrem Fall überhaupt infrage kommen.
KfW-Förderantrag vorbereiten
Ich bereite alle Unterlagen für den KfW-Förderantrag vor (BzA) – den Antrag stellen Sie anschließend im KfW-Online-Portal. Die Förderzusage muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Wichtig dabei: Fachunternehmen-Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen – vor dem Antrag, nicht danach.
Fachgerechter Einbau über Barenthin Heizung
Über meinen Meisterbetrieb Barenthin Heizung – Lüftung – Sanitär erfolgt der Einbau professionell und normgerecht. Inklusive hydraulischem Abgleich für optimale Effizienz.
Nachweis und Auszahlung
Nach dem Einbau bereite ich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) auf – über die Auszahlung entscheidet die KfW im Einzelfall.
Alles aus einer Hand – Energieberater und Heizungsbauermeister
Häufige Fragen zur Wärmepumpe
Was kostet eine Wärmepumpe?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet für ein Einfamilienhaus 20.000–60.000 €, typischerweise 30.000–36.000 € inklusive Installation und vor Förderung. Bruttokosten inklusive Installation und vor Abzug der Förderung. Die Spanne ist groß, weil Wärmequelle, Heizkörper und notwendige Vorarbeiten den Preis stark beeinflussen – belastbar ist erst ein Angebot auf Basis einer Heizlastberechnung. Ein bewilligter KfW-Zuschuss senkt den verbleibenden Eigenanteil; ich erstelle Ihnen nach der Heizlastberechnung ein konkretes Angebot.
Eignet sich mein Haus für eine Wärmepumpe?
Wärmepumpen funktionieren in gut gedämmten Häusern besonders effizient, können aber in der Regel auch in Bestandsgebäuden eingesetzt werden – besonders Luft-Wasser-Wärmepumpen. Für einen effizienten Betrieb ist eine Vorlauftemperatur im optimalen Bereich von 35–45 °C anzustreben. Davon zu unterscheiden ist die Praxisschwelle: Werden an einem kalten Tag bei auf 55 °C begrenztem Vorlauf alle Räume warm, ist das ein starkes Indiz für die Eignung. Der Test ist eine Faustregel und keine Garantie; auch bei höheren Temperaturen kann eine moderne oder speziell ausgelegte Anlage infrage kommen. Die Heizlastberechnung zeigt, ob Ihre Heizkörper oder Fußbodenheizung ausreichend dimensioniert sind.
Brauche ich eine Fußbodenheizung für eine Wärmepumpe?
Nein. Moderne Wärmepumpen arbeiten auch mit herkömmlichen Heizkörpern. Große Plattenheizkörper funktionieren gut. Nur sehr kleine, alte Röhrenradiatoren können den Betrieb einschränken – in diesen Fällen genügt oft ein teilweiser Heizkörpertausch.
Muss ich vor der Wärmepumpe dämmen?
Was ist der Unterschied zwischen COP, SCOP und JAZ?
Drei Größen werden häufig verwechselt: Der COP ist ein Momentwert an einem genormten Prüfpunkt (DIN EN 14511). Der SCOP ist ein normierter Saisonwert für den Produktvergleich (DIN EN 14825). Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist der real gemessene Jahreswert einer eingebauten Anlage inklusive Hilfsenergie; vorausberechnet wird sie nach VDI 4650-1. Für die Frage, was eine Wärmepumpe im eigenen Haus leistet, zählt die JAZ: Im Gebäudebestand hat das Fraunhofer ISE bei 61 Luft-Wasser-Wärmepumpen eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,4 gemessen, mit einer Spanne von 2,6 bis 4,9 (Feldmessung, Pressemitteilung vom 3. November 2025). Sole-Wasser-Wärmepumpen erreichten in derselben Messreihe im Mittel 4,3 (Spanne 3,6 bis 5,4).
Wie laut ist eine Wärmepumpe?
Wie laut eine Außeneinheit ist, steht im Datenblatt des jeweiligen Geräts als Schallleistungspegel; daraus ergibt sich zusammen mit Abstand und Aufstellort der Wert am Nachbargrundstück. Maßgeblich sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Die Aufstellplanung gehört deshalb zur Fachplanung – pauschale Dezibel-Angaben helfen dabei nicht weiter.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Nein. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht (§ 71 GEG) und das Betriebsverbot für alte Heizkessel (§ 72 GEG) sind mit dem GModG zum 29. Juli 2026 aufgehoben worden. Eine Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen besteht nicht. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist damit eine wirtschaftliche und technische Entscheidung, keine gesetzliche Pflicht.
Gibt es noch eine BAFA-Förderung für Wärmepumpen?
Nein, nicht für die Wärmepumpe selbst. Seit Februar 2024 wird der Heizungstausch ausschließlich über die KfW gefördert (Programm 458 Heizungsförderung). Die BAFA spielt aber weiter eine Rolle: Sie führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen und fördert Energieberatung, iSFP, Dämmung und Heizungsoptimierung.
Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Förderfähig sind Wärmepumpen, wenn sie die jeweils geltenden technischen Anforderungen erfüllen und in der Liste förderfähiger Geräte geführt sind. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist seit dem 21.07.2026 entfallen. Welche Geräte gelistet sind, ändert sich laufend – ich prüfe das für die konkret geplante Anlage.
Bekomme ich Förderung, wenn ich eine Ölheizung habe?
Seit dem 21. Juli 2026 kann beim Austausch einer geeigneten Ölheizung der Klimageschwindigkeitsbonus von 16% zur Grundförderung von 30% kommen. Bei Selbstnutzung ist außerdem ein gestaffelter Einkommensbonus möglich (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Klima- und Einkommensbonus gelten nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Insgesamt sind bis 70% möglich. Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung und Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt). Maßgeblich sind die KfW-Bedingungen im Einzelfall.
Kann ich die Wärmepumpe zusätzlich finanzieren?
Kann ich eine Wärmepumpe mit Photovoltaik kombinieren?
Ja, beides passt gut zusammen. Eine Photovoltaikanlage senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe, weil ein Teil des Stroms selbst erzeugt wird – wie groß der Effekt ist, hängt von Anlagengröße, Speicher und Verbrauchsprofil ab. Ich berate Sie zur passenden Systemkombination.
Brauche ich einen Energieberater für die KfW-Förderung?
Wärmepumpe berechnen
Wärmepumpe anfragen – unverbindliches Erstgespräch
Ich prüfe, welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, berechne die Heizlast und ermittle die passenden Förderbausteine – unverbindlich und ohne Verpflichtung.
Erstgespräch anfragenLieber vorab einschätzen lassen? Der Anfrage-Assistent führt Sie in 5 kurzen Schritten durch die wichtigsten Fragen. Anfrage-Assistent starten
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