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KfW 458 Förderrechner – Ihren Heizungszuschuss berechnen

Berechnen Sie Ihren KfW-458-Heizungszuschuss orientierend und unverbindlich. Maßgeblich sind die aktuellen KfW-Bedingungen.

KfW 458 Förderrechner – Heizungszuschuss berechnen

Seit dem 21. Juli 2026 sind für den Heizungstausch im selbstgenutzten Wohngebäude über KfW 458 bis 70% Zuschuss möglich: 30% Grundförderung, gegebenenfalls 16% Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommensbonus bis 40% (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Bei der ersten Wohneinheit sind bis 28.000 € förderfähige Kosten ansetzbar; das ergibt im Regelfall bis 19.600 €, im höchsten Einkommensbonus-Fall bis 22.400 €. Die Förderung gilt nur im Gebäudebestand, nicht im Neubau. Aktuelle KfW-458-Bedingungen.

Als Energieeffizienz-Experte erstelle ich die Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleite Sie bei der KfW-Antragstellung. Welche Konditionen sich zum 21. Juli 2026 geändert haben – und was weggefallen ist – steht im Beitrag KfW-Heizungsförderung seit 21. Juli 2026.

Stand: 22. Juli 2026. Die aktuellen Bedingungen für KfW 458 gelten seit dem 21. Juli 2026. Maßgeblich sind die Voraussetzungen der KfW im Einzelfall. KfW Programm 458.

Hinweis

Dieser Rechner dient der Orientierung. Er setzt voraus, dass Sie eine förderfähige neue Heizung einbauen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage) und dass das Gebäude bei Antragstellung seit mindestens fünf Jahren besteht. Maßgeblich sind die aktuellen KfW-Richtlinien und der Einzelfall; tatsächliche Förderhöhen können abweichen.

Ihren KfW-Zuschuss berechnen

Angaben zum Heizungstausch
Typisch: 20.000–60.000 € für Luft-Wasser-Wärmepumpe
Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht.
Die 20-Jahres-Grenze gilt nur für zentrale Gasheizungen. Bei Öl, Kohle, Nachtspeicher und Gas-Etagenheizungen spielt das Alter für den Klimabonus keine Rolle.
Effizienzbonus

Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.

Nutzen Sie die Wohneinheit selbst?
Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind verschieben sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €. Wählen Sie dann die passende Bonus-Stufe.
Förderfähige Höchstbeträge seit dem 21. Juli 2026: 1. WE 28.000 €, WE 2–6 je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €

KfW 458 Bonus-Struktur

Seit dem 21. Juli 2026: Basisbonus 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 16% + gestaffelter Einkommensbonus bis 40% (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Die Summe der Sätze übersteigt den Deckel: Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Klima- und Einkommensbonus gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten.

So läuft die KfW-Förderung ab

  1. Energieberater erstellt BzA

    Die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt ein Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen – das übernehme ich für Sie.

  2. KfW-Antrag stellen

    Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW". Ich begleite Sie bei der Antragstellung und bereite alle Unterlagen vor.

  3. Heizungstausch umsetzen

    Nach Zusage können Sie den Heizungstausch durch einen Fachbetrieb durchführen lassen.

  4. Bestätigung nach Durchführung

    Nach Abschluss erstelle ich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW.

BonusFördersatzVoraussetzung
Basisbonus 30% Immer bei förderfähigem Heizungstausch im Bestand
Klimageschwindigkeitsbonus 16% Selbstgenutzte Wohneinheit; nach dem 31.01.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte
Einkommensbonus bis 40% 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (selbstgenutzt)
Deckel (Regelfall) 70% Summe aus Grund- und Bonusförderung
Deckel (höchste Einkommensbonus-Stufe) 80% Nur mit 40% Einkommensbonus: ohne Kind bis 30.000 €, mit mindestens einem minderjährigen Kind bis 40.000 € zvE
Deckel (nicht selbst genutzt) 30% Nur Grundförderung, keine Boni
Max. förderfähig (1. WE) 28.000 € Nach dem 31.01.2027 halbjährlich 750 € weniger
Max. förderfähig (WE 2–6) je 15.000 € Zweite bis sechste Wohneinheit
Max. förderfähig (ab 7. WE) je 8.000 € Ab der siebten Wohneinheit
Max. Zuschuss (1. WE) 19.600 € Regelfall: 70% von 28.000 € (mit höchster Einkommensbonus-Stufe bis 22.400 €)

Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Die förderfähigen Höchstbeträge sind bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Förderzusage. Über die Förderfähigkeit und die Höhe entscheiden BAFA bzw. KfW im Einzelfall auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie.

Heizungstausch mit KfW-Förderung – alles Wichtige

Der Heizungstausch ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und CO₂-Emissionen. Mit dem KfW-Programm 458 werden klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie im Gebäudebestand mit bis 70% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent.

Antragstellung: Meine Rolle als Energieberater

Den KfW-Antrag stellen Sie direkt im Portal „Meine KfW". Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleite Sie bei der Antragstellung – von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD). Ausführliche Informationen zur KfW-Förderung finden Sie auf meiner Leistungsseite.

KfW 458 und iSFP-Bonus

Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster) – nicht für den KfW 458 Heizungstausch. Für BAFA-geförderte Maßnahmen nutzen Sie unseren BAFA Förderrechner.

Weitere Tools zur Planung

Nutzen Sie auch den Wärmepumpen-Check zur Eignungsprüfung, den Heizungsvergleichsrechner für einen Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme oder den Sanierungskosten-Rechner für eine Kostenschätzung vor dem Heizungstausch.

Häufige Fragen zum KfW 458 Förderrechner

Wie viel Zuschuss bekomme ich für meine Wärmepumpe?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Der Basisbonus beträgt 30%, dazu kommen gegebenenfalls 16% Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus mit 28.000 € förderfähigen Kosten sind das im Regelfall bis 19.600 €, im höchsten Einkommensbonus-Fall bis 22.400 € Zuschuss. Bei Mehrfamilienhäusern sind die förderfähigen Höchstbeträge gestaffelt: WE 2–6 je 15.000 €, ab der 7. WE je 8.000 €. Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht.

Sind Klimabonus und Einkommensbonus kombinierbar?
Ja. Seit dem 21. Juli 2026 sind Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus kombinierbar. Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent. Beide Boni gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Alle Details finden Sie auf unserer KfW-Förderseite.
Wann verfällt der KfW Klimabonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 16%. Nach dem 31.01.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen KfW-Förderbedingungen.

Gilt KfW 458 auch für den Neubau?

Nein. Die KfW-Heizungsförderung 458 gilt ausschließlich für den Heizungstausch im Gebäudebestand. Für Neubauten ohne bestehende Heizung ist über dieses Programm kein Zuschuss möglich.

Muss ich den KfW-Antrag selbst stellen?
Ja, den KfW-Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW". Die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt ein Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen – ich übernehme das als gelisteter Experte und begleite Sie bei der Antragstellung. Sprechen Sie mich an – ich unterstütze Sie bei allen Schritten.
Ist eine Energieberatung Pflicht für KfW 458?

Für den KfW 458 Heizungstausch-Zuschuss ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) Pflicht. Erstellen dürfen sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragene Energieberater oder das ausführende Fachunternehmen.

Kann ich KfW 458 und BAFA kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. KfW 458 gilt für den Heizungstausch, BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster. Der iSFP-Bonus gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen – nicht für KfW 458. Nutzen Sie unseren BAFA Förderrechner für Einzelmaßnahmen.
Welche Heizungen fördert die KfW?

Die KfW fördert über das Programm 458 den Einbau klimafreundlicher Heizungen: Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie und Wärmepumpen-Hybridheizungen. Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.

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