Heizungskosten im Vergleich: Welches System lohnt sich langfristig?
Welches Heizsystem über 20 Jahre am günstigsten ist, hängt von Verbrauch, Investition und Förderung ab – der Rechner ermittelt Ihren individuellen Fall. Zugrunde liegen die aktuellen Energiepreise (Wärmepumpen-Sondertarif ca. 22 ct/kWh, Gas ca. 11 ct/kWh, Stand Juli 2026 (je Energieträger)). Die Gesamtkosten umfassen Anschaffung, Betrieb, Wartung und KfW-Förderung für Gas, Öl, Wärmepumpe, Pellets und Fernwärme über bis zu 20 Jahre.
CO₂-Kosten für fossile Brennstoffe sind politisch reguliert und können sich ändern, während erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen von Förderprogrammen profitieren können. Für eine individuelle Beratung sprechen Sie mich gerne an.
Hinweis zur Genauigkeit
Ihr Heizungsvergleichsrechner
Kostenvergleich
| System | Investition | Förderung | Jahreskosten | Gesamt (20 J.) |
|---|
Gesamtkosten im Vergleich
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Förderzusage. Über die Förderfähigkeit und die Höhe entscheiden BAFA bzw. KfW im Einzelfall auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie. Für einen Fernwärmeanschluss weist der Rechner keinen Betrag aus – förderfähig ist er über KfW 458 grundsätzlich, die Höhe hängt vom Anschlussfall ab und ist individuell zu prüfen. Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt).
Aktuelle Energiepreise (Stand: Stand Juli 2026 (je Energieträger))
Wie die Preise erhoben sind
Gas- und Haushaltsstrompreise sind Bundesdurchschnitte (BDEW), der Wärmepumpenstrom-Preis ist ein separat abgerechneter Wärmepumpentarif. Beide Größen sind nicht methodisch identisch erhoben. Durchschnittliche Endverbraucherpreise inkl. CO₂-Abgabe. Tatsächliche Preise variieren regional.
So berechnen wir den Vergleich
Der Heizungsvergleichsrechner berücksichtigt alle wesentlichen Kostenfaktoren:
Energiekosten
Grundlage ist der abgelesene Jahresverbrauch Ihrer Abrechnung. Das ist Endenergie – die Verluste Ihres Kessels sind darin bereits enthalten. Für konventionelle Systeme (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme) rechnet der Vergleich diese Menge deshalb direkt mit dem Brennstoffpreis. Bis Juli 2026 wurde sie zusätzlich durch den Nutzungsgrad geteilt; das zählte die Kesselverluste doppelt und wies die Betriebskosten für Gas, Öl und Pellets um rund 9 bis 13 Prozent zu hoch aus.
Bei Wärmepumpen wird der Stromverbrauch über die Jahresarbeitszahl (JAZ) abgeschätzt – also den real gemessenen Jahreswert einer eingebauten Anlage, nicht den SCOP aus dem Produktdatenblatt. Drei Größen werden häufig verwechselt: Der COP ist ein Momentwert an einem genormten Prüfpunkt (DIN EN 14511). Der SCOP ist ein normierter Saisonwert für den Produktvergleich (DIN EN 14825). Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist der real gemessene Jahreswert einer eingebauten Anlage inklusive Hilfsenergie; vorausberechnet wird sie nach VDI 4650-1. Angesetzt sind 3,4 für Luft-Wasser und 4,3 für Sole-Wasser (Fraunhofer ISE, Feldmessung 2025). Weil dabei die Endenergie des alten Kessels und nicht der reine Wärmebedarf durch die JAZ geteilt wird, fällt die Wärmepumpe in dieser Rechnung eher etwas zu teuer als zu günstig aus.
Investitionskosten
Die Anschaffungskosten werden als Mittelwert aus Mindest- und Höchstpreis kalkuliert. Darin enthalten sind Material, Installation und Inbetriebnahme.
Wartungskosten
Jährliche Wartungskosten (inkl. Schornsteinfeger, Kesseldienst, Filterreinigung) werden als Pauschale pro System eingerechnet. Wärmepumpen haben dabei die niedrigsten Wartungskosten, Pelletheizungen die höchsten.
KfW-Förderung
Der Rechner berücksichtigt die KfW 458 Heizungsförderung für Wärmepumpen und Pelletheizungen:
- Grundförderung 30%: Für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme im Gebäudebestand
- Klimageschwindigkeitsbonus 16%: Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Nach dem 31.01.2027 sinkt der Satz halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Für eine mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung als Bestandsanlage ist der Bonus möglich; die frühere Kombinationspflicht für Biomasse ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.
- Deckel: Maximal förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit; weitere Wohneinheiten werden nach KfW-Staffel berücksichtigt. Die Fördersätze summieren sich, sind aber im Regelfall auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € – bis 40.000 € nur dann, wenn mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Wer die Wohnung nicht selbst nutzt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent.
- Fernwärmeanschluss: grundsätzlich über KfW 458 förderfähig, die Höhe hängt vom Anschlussfall ab. Der Rechner weist deshalb keinen Betrag aus, sondern „individuell zu prüfen".
Wichtig: Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind die Heizungstechnik (also auch die KfW-Heizungsförderung 458), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Für den iSFP-Bonus heißt das: Er gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen, nicht für KfW 458. Der gestaffelte Einkommensbonus (bis 40%) ist im Rechner nicht enthalten, da er eine Einkommensprüfung erfordert – rechnerisch erreichbar sind hier also höchstens 46 %. Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt).
Warum Wärmepumpen immer attraktiver werden
Die Rahmenbedingungen verschieben sich zugunsten erneuerbarer Heizsysteme. Drei Faktoren machen Wärmepumpen langfristig wirtschaftlicher:
Steigende CO₂-Preise
Der nationale CO₂-Preis liegt 2026 laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Korridor von 55–65 € pro Tonne. Künftige CO₂-Kosten können sich politisch und marktabhängig ändern; dadurch bleiben Gas und Öl ein Preisrisiko in der Langfristbetrachtung.
Effizienz moderner Wärmepumpen
Im Gebäudebestand hat das Fraunhofer ISE bei 61 Luft-Wasser-Wärmepumpen eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,4 gemessen, mit einer Spanne von 2,6 bis 4,9 (Feldmessung, Pressemitteilung vom 3. November 2025). Sole-Wasser-Wärmepumpen erreichten in derselben Messreihe im Mittel 4,3 (Spanne 3,6 bis 5,4). Diese Feldwerte – nicht die höheren Prüfstandswerte aus dem Produktdatenblatt – sind der Maßstab für die Betriebskosten. Drei Größen werden häufig verwechselt: Der COP ist ein Momentwert an einem genormten Prüfpunkt (DIN EN 14511). Der SCOP ist ein normierter Saisonwert für den Produktvergleich (DIN EN 14825). Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist der real gemessene Jahreswert einer eingebauten Anlage inklusive Hilfsenergie; vorausberechnet wird sie nach VDI 4650-1. Mit einem Wärmepumpentarif liegen die Betriebskosten häufig unter denen fossiler Systeme; ob das in Ihrem Fall zutrifft, entscheidet vor allem die erreichbare Vorlauftemperatur. Mehr zur Wirtschaftlichkeit erfahren Sie auf der Wärmepumpen-Seite.
Förderung
Seit dem 21. Juli 2026 fördert die KfW den Heizungstausch im Bestand je nach Voraussetzungen mit bis 70%. Der Vergleichsrechner rechnet konservativ ohne Einkommensbonus mit 28.000 € förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit. Der Klimabonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit und setzt den Austausch einer alten Heizung voraus. Bei einer zentralen Gasheizung oder einer Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein; für Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken; zugleich ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vorgesehen (BEG-Richtlinie vom 17.07.2026; Umsetzung laut KfW angekündigt).
Die Installation übernimmt ein qualifizierter Fachbetrieb wie der Meisterbetrieb Barenthin Heizung in Celle. Ich erstelle die BzA (Bestätigung zum Antrag) und begleite Sie bei der KfW-Antragstellung.
Häufige Fragen zum Heizungsvergleichsrechner
Welches Heizsystem ist am günstigsten?
Wie lange dauert es, bis sich eine Wärmepumpe amortisiert?
Berücksichtigt der Rechner Förderungen?
Ist Pellets teurer als Gas geworden?
Pelletpreise schwanken marktabhängig. Aktuell liegen Pellets bei ca. 7,76 ct/kWh (Deutsches Pelletinstitut (DEPI), Juli 2026, 6-t-Abnahme) und sind damit meist günstiger als Gas (rund 11 ct/kWh). Langfristig sind Pellets weniger von CO₂-Preisentwicklungen betroffen als fossile Brennstoffe. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Marktpreise.
Wird ein Fernwärmeanschluss gefördert?
Ja, ein Anschluss an ein Wärmenetz ist über die KfW-Heizungsförderung 458 grundsätzlich förderfähig. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt vom konkreten Anschlussfall ab – deshalb weist der Rechner dort keinen Betrag aus, sondern „individuell zu prüfen". Für Ihr Vorhaben rechne ich das gerne konkret durch.
Welchen Verbrauchswert soll ich eintragen?
Den abgelesenen Jahresverbrauch von Ihrer Abrechnung, also die eingekaufte Endenergie in Kilowattstunden. Die Verluste Ihres Kessels sind darin bereits enthalten – der Rechner zieht sie nicht noch einmal ab.
Wie genau sind die Ergebnisse?
Werden Nebenkosten wie Schornsteinfeger berücksichtigt?
Ja, die jährlichen Wartungskosten (inkl. Schornsteinfeger, Kesseldienst etc.) sind in der Berechnung als Pauschale pro System enthalten.
Kann ich den Rechner auch für Mehrfamilienhäuser nutzen?
Rechtliche Hinweise
Haftungsausschluss: Die Ergebnisse des Heizungsvergleichsrechners sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr. Sie ersetzen keine professionelle Energieberatung und haben keine rechtliche Bindung. Tatsächliche Kosten hängen von Tarif, Gebäude, Region und Förderbescheiden ab.
Stand: 22. Juli 2026. Die aktuellen Bedingungen für KfW 458 gelten seit dem 21. Juli 2026. Maßgeblich sind die Voraussetzungen der KfW im Einzelfall. KfW Programm 458.
Datenschutz: Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser. Das Berechnungsergebnis wird optional lokal zwischengespeichert, damit Sie es direkt ins Kontaktformular übernehmen können – es wird nicht an Server übertragen. Details in der Datenschutzerklärung.
Weiterführende externe Quellen: KfW 458 Heizungsförderung, BAFA.
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